Es erarbeitet, aktualisiert und überarbeitet die regionalen Gesetzesbestimmungen und die entsprechenden Verordnungen auf nachstehenden Sachgebieten:
- Ordnung der örtlichen Körperschaften und der entsprechenden Gebietsabgrenzung;
- Ordnung des Gemeindepersonals gemäß Art. 65 des Sonderautonomiestatuts;
- Anlegung und Führung der Grundbücher;
- Ordnung der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammern;
- Ordnung der Feuerwehrdienste;
- Ordnung der sanitären Körperschaften und der Krankenhauskörperschaften;
- Entfaltung des Genossenschaftswesens;
- Ordnung der Körperschaften für Boden- und Agrarkredit, der Sparkassen und der Raiffeisenkassen sowie der Kreditanstalten regionalen Charakters.
Es berät und unterstützt die örtlichen Körperschaften in Sachen Gemeindeordnung und -personal.
Es überprüft die Verfassungsmäßigkeit der staatlichen Gesetzgebung in Zusammenhang mit den in die regionale Gesetzgebungsbefugnis fallenden Sachgebieten und schlägt eventuelle Anfechtungen vor.
Es überprüft das Vorhandensein von Übertretungen des der Region vorbehaltenen Zuständigkeitsbereichs und schlägt – sofern notwendig – Zuweisungskonflikt vor. Es schlägt, sofern erforderlich, die Beteiligung der Region an direkt oder als Inzidentklage eingeleiteten Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof vor.
Es nimmt sämtliche Amtshandlungen – mit Ausnahme jener, die ausdrücklich anderen Ämtern der Abteilung zustehen – in Zusammenhang mit der Änderung des Gebietes, der Benennung und des Hauptortes der Gemeinden wahr.
Es nimmt die Amtshandlungen betreffend die Gebietsauseinandersetzungen zwischen Gemeinden wahr.
Es erarbeitet die Maßnahmen betreffend die Neueinstufung der Sekretariatssitze.
Es nimmt sämtliche aus der Anwendung der regionalen Bestimmungen betreffend die Ordnung der örtlichen Körperschaften und die Ordnung des Personals der Gemeinden erwachsenden Amtshandlungen wahr.
Es befasst sich mit der offiziellen Sammlung der Wappen und Banner der Gemeinden der Region.
Es erarbeitet, aktualisiert und überarbeitet die regionalen Bestimmungen betreffend die Zusammensetzung und die Wahl der Organe der Gemeindeverwaltungen.
Es nimmt die in den Zuständigkeitsbereich der Region fallenden Amtshandlungen in Zusammenhang mit der Wahl der Gemeindeorgane, einschließlich der Erhebung und Veröffentlichung der Wahlergebnisse, wahr.
Es unterstützt die am Wahlverfahren beteiligten Gemeinden und Ämtern unter dem technisch-juristischen Gesichtspunkt.
Es erarbeitet und aktualisiert die Vordrucke und die Anleitungen für die Vorlegung der Kandidaturen bei Gemeindewahlen sowie jener für die Wahlbehörden, die für die Gemeindewahlen errichtet werden.
Es führt und aktualisiert das regionale Verzeichnis der Vorsitzenden der Sprengelwahlbehörden und organisiert Schulungen für dieselben.
Es führt und aktualisiert das Verzeichnis der Gemeindeverwalter.
Es aktualisiert die regionalen Gesetzesbestimmungen in Sachen der Volksbegehren und der Volksbefragungen.
Es nimmt die aus dem Regionalgesetz über die Referenden zur Aufhebung von Regionalgesetzen erwachsenden Amtshandlungen wahr.
Es nimmt die aus dem Regionalgesetz über die Volksbegehren erwachsenden Amtshandlungen wahr.
Es nimmt die Amtshandlungen in Zusammenhang mit den Volksbefragungen zur Errichtung neuer Gemeinden und zur Änderung ihrer Gebietsabgrenzungen und ihrer Benennung wahr.
Es pflegt die Beziehungen zu den Vertretungsverbänden der örtlichen Körperschaften und unterstützt diese bei der Anwendung der Regionalgesetze.
Es nimmt alle den Zusammenschluss von Gemeinden betreffenden Handlungen, einschließlich der Zuweisung von Beiträgen zu Lasten des Haushalts der Region, wahr.
Es befasst sich mit der offiziellen Sammlung der Satzungen der Gemeinden der Region.
Die Koordinierung erfolgt durch die
Abteilung II - Örtliche Körperschaften, Vorsorge und Ordnungsbefugnisse.
Adresse
Amt für örtliche Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse
Via Gazzoletti 2
38122 TRIENT
Kontakt
entilocali@regione.taa.it
ripaist@pec.regione.taa.it
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Herr PAOLO FRANCESCHI Amtsdirektor | Tel. 0461/201037 Fax 0461/201312 |
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Dr. VALTER TOVAZZI Stellvertreter des Amtsdirektors | Tel. 0461/201207 Fax 0461/201312 |
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