Initiativen zur Aufwertung und Förderung der zimbrischen, fersentalerischen und ladinischen Sprachminderheiten
Kontakt
Autonome Region Trentino-Südtirol
Abteilung III – Sprachminderheiten, Europäische Integration und Friedensgerichte
Amt für Sprachminderheiten und Bibliothek
min@regione.taa.it
min@pec.regione.taa.it
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Dr. GÜNTHER HOFER (Direktor) |
Tel. 0461/201412 |
Dr.in GIOVANNA CHIOCCHETTI (stellvertretende Direktorin) |
Tel. 0461/201441 |
rag. BERNADETTE JOSEFA KÖFLER |
Tel. 0461/201416 |
Dr.in AURELIA LORENZ |
Tel. 0461/201484 |
Initiativen und Projekte (Art. 6 u. w. D.P.Reg. 61/2018)
Die vom gesetzlichen Vertreter des Antragstellers unterschriebenen Gesuche (das unten veröffentlichte Formular ist zu verwenden)
müssen bei der Autonomen Region Trentino-Südtirol bis innerhalb
- 30. November (um 12.30 Uhr bei persönlicher Übergabe) für die im darauf folgenden Jahr durchzuführenden Veranstaltungen
- 30. April (um 12.30 Uhr bei persönlicher Übergabe) für die im zweiten Halbjahr des laufenden Jahres durchzuführenden Initiativen
eingereicht werden.
Die Gesuche können auch beim Regionalamt in Bozen, Universitätsplatz 3 (Tel. Nr. 0471/322111) eingereicht werden.
Das Finanzierungsgesuch ist gemäß DPR Nr. 642/1972 auf jeder vierten Seite mit einer Stempelmarke zu 16,00 Euro zu versehen. Ausgenommen sind die von der Stempelsteuerpflicht befreiten Einrichtungen (öffentliche Körperschaften sowie Körperschaften des privaten Rechts, die in den Landesverzeichnissen der ehrenamtlichen Organisationen, der Vereine zur Förderung des Gemeinwesens und der gemeinnützigen Organisationen ohne Gewinnzweck - ONLUS eingetragen sind - Art. 82 und 104 GvD vom 3. Juli 2017, Nr. 117 i.d.g.F. - Kodex des Dritten Sektors)
Vordrucke
Beteiligung an den Betriebsausgaben (Art. 14 u. w. D.P.Reg. 61/2018)
Die vom gesetzlichen Vertreter des Antragstellers unterschriebenen Gesuche (das unten veröffentlichte Formular ist zu verwenden)
müssen bei der Autonomen Region Trentino-Südtirol bis innerhalb
- 31. März (um 12.30 Uhr bei persönlicher Übergabe) für das laufende Jahr eingereicht werden
Die Gesuche können auch beim Regionalamt in Bozen, Universitätsplatz 3 (Tel. Nr. 0471/322111) eingereicht werden.
Das Finanzierungsgesuch ist gemäß DPR Nr. 642/1972 auf jeder vierten Seite mit einer Stempelmarke zu 16,00 Euro zu versehen. Ausgenommen sind die von der Stempelsteuerpflicht befreiten Einrichtungen (öffentliche Körperschaften sowie Körperschaften des privaten Rechts, die in den Landesverzeichnissen der ehrenamtlichen Organisationen, der Vereine zur Förderung des Gemeinwesens und der gemeinnützigen Organisationen ohne Gewinnzweck - ONLUS eingetragen sind - Art. 82 und 104 GvD vom 3. Juli 2017, Nr. 117 i.d.g.F. - Kodex des Dritten Sektors)
Vordrucke
Investitionen (Beschluss der Regionalregierung vom 23.12.2020, Nr.224)
Die anhand des nachstehenden Vordrucks abgefassten und von der gesetzlichen Vertreterin / dem
gesetzlichen Vertreter des antragstellenden Rechtssubjekts unterzeichneten Gesuche sind bei der
Autonomen Region Trentino-Südtirol binnen den im Beschluss angeführten Fristen einzureichen.
Die Gesuche können auch im Amtsgebäude der Region in Bozen, Universitätsplatz 3 (Tel. 0471
322111) abgegeben werden.
Vordrucke
Allgemeine Bestimmungen
Gesetzesvorschriften
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REGIONALGESETZ vom 24 . Mai 2018, Nr. 3
Bestimmungen in Sachen Schutz und Förderung der zimbrischen, fersentalerischen und ladinischen Sprachminderheit der Autonomen Region Trentino-Südtirol
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DEKRET DES PRÄSIDENTEN DER REGION vom 3. Oktober 2018, Nr. 61
Erlass der Durchführungsverordnung zum Regionalgesetz vom 24. Mai 2018, Nr. 3 „Bestimmungen in Sachen Schutz und Förderung der zimbrischen, fersentalerischen und ladinischen Sprachminderheit der Autonomen Region Trentino-Südtirol“
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BESCHLUSS DER REGIONALREGIERUNG VOM 23.DEZEMBER 2020, Nr.224
Bestimmungen betreffend die Gewährung außerordentlicher Finanzierungen in der laufenden Legislaturperiode für die Durchführung von Investitionen seitens privater Sozialeinrichtungen infolge und aufgrund der Auswirkungen des Gesundheitsnotstandes wegen Covid-19 (Art. 3 Abs. 2 Buchst. e) des RG Nr. 3/2018 – Art. 20 ff. des DPReg. Nr. 61/2018)
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BESCHLUSS DER REGIONALREGIERUNG VOM 27.NOVEMBER 2020, N.194
Genehmigung des Tätigkeitsprogramms für die Initiativen zur Förderung und Aufwertung der Sprachgruppen der Region für das Jahr 2021 (Art. 6 RG Nr. 3/2018 – Art. 29 DPReg. Nr. 61/2018) Arno
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BESCHLUSS DER REGIONALREGIERUNG vom 28. Mai 2020, Nr. 93 Bestimmungen betreffend die Einreichung der Gesuche um Finanzierung von Initiativen zur Förderung und Aufwertung der regionalen Sprachminderheiten und die Handhabung der Finanzierungen im Jahr 2020 infolge des epidemiologischen Notstands wegen Covid‑19(Ausnahmeregelung zu der mit DPReg. vom 3. Oktober 2018, Nr. 61 erlassenen Durchführungsverordnung zum Regionalgesetz Nr.3/2018) |