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Samstag, 4. Mai 2024   
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Info - Vordrucke
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Amt für die Dienstrechtliche Verwaltung des Personals
 
 STÄNDIGE RANGORDNUNG FÜR „AMTSWARTE" (EHEM. GEHILFEN)
 
Anmerkungen: STÄNDIGE RANGORDNUNG NUR NACH BEWERTUNGSUNTERLAGEN FÜR „AMTSWARTE“ FÜR DIE AUFNAHME VON PERSONAL MIT BEFRISTETEM ARBEITSVERHÄLTNIS IN DAD BERUFSBILD AUFSEHER/AUFSEHERIN FÜR VORZIMMER- UND PFÖRTNERDIENSTE A1


 
 
 Informationen zur Rangordnung für Amtswarte (ehem. Gehilfen)

Die ständige Rangordnung für „Amtswarte" wird jedes Jahr aufgestellt und dient zur
- Einstellung von Personal mit befristetem Arbeitsverhältnis in das Berufsbild Aufseher/Aufseherin für Vorzimmer- und Pförtnerdienste, Berufs- und Besoldungsklasse A1 (Schulbildungsvoraussetzung: Mittelschulabschluss)
- Einstellung von Personal mit unbefristetem Arbeitsverhältnis in das Berufsbild Aufseher/Aufseherin für Vorzimmer- und Pförtnerdienste nach Bestehen der Prüfungen eines spezifischen öffentlichen Auswahlverfahrens, das nur den in der Rangordnung für Amtswarte eingetragenen Personen vorbehalten ist, die in der Reihenfolge der Rangordnung zu den Auswahlprüfungen vorgeladen werden.

Die Eintragung in die ständige Rangordnung erfolgt aufgrund eines Antrags („Antrag" anklicken, um den Vordruck herunterzuladen), in dem die Bewertungsunterlagen (Bildungsabschlüsse, Zwei- oder Dreisprachigkeitsnachweise, Berufserfahrung, Eignung bei Wettbewerben und Auswahlverfahren der Region, unterhaltsberechtigte Familienmitglieder usw.) anzugeben sind. Die Unterlagen werden aufgrund ihrer Relevanz in Bezug auf die besetzende Stelle bewertet. Es können mehrere Bildungsabschlüsse mit verschiedenen Punkzahlen je nach deren Zusammenhang mit der Rangordnung für Amtswarte bewertet werden, innerhalb welcher absolvierte Biennien, Nachweise und Zeugnisse von Schulen, die auf eine Bürotätigkeit oder auf den Beruf Elektriker, Installateur, Drucker, Tischler, Maurer vorbereiten, sowie ein Oberschulabschluss als Elektrotechniker, Geometer usw. als zusammenhängend gelten. Was die Berufserfahrung anbelangt, werden ausschließlich die mit einem abhängigen Arbeitsverhältnis geleisteten Dienstzeiten bis höchstens zwölf Jahre mit den Aufgaben der angestrebten Stelle bewertet, die dem in den nachstehenden Berufsbildern der Region geleisteten Dienst entsprechen: Aufseher/Aufseherin für Vorzimmer- und Pförtnerdienste A1 und Gehilfe/Gehilfin für Vorzimmer- und Pförtnerdienste A2. Dies gilt auch für die bei anderen öffentlichen Verwaltungen mit befristetem Arbeitsverhältnis und bei privaten Arbeitgebern in ähnlichen Berufsbildern geleisteten Dienstzeiten, während die mit unbefristetem Arbeitsverhältnis bei öffentlichen Verwaltungen geleisteten Dienstzeiten nicht bewertet werden. Der Dienst mit Teilzeitbeschäftigung wird proportional berechnet. Die derzeit laufenden Arbeitsverhältnisse werden bis zum Tag der Einreichung des Antrags bewertet.

Die Rangordnung gilt vom 1. Jänner bis 31. Dezember jeden Jahres und wird aufgrund der Anträge erstellt, die innerhalb 31. August des Jahres vor dem Jahr, auf das sich die Rangordnung bezieht, eingereicht wurden. Die Eintragung in der Rangordnung bleibt zwei Jahre bestehen; danach muss ein neues Eintragungsgesuch gestellt werden.

Innerhalb 31 August 2021 durchzuführende Amtshandlungen:
- Wer noch nicht in der Rangordnung eingetragen ist, kann das Eintragungsgesuch einreichen (die Rangordnung gilt vom 1. Jänner 2022 bis 31. Dezember 2023).
- Wer bereits in der Rangordnung eingetragen ist, kann den Antrag auf Ergänzung der Bewertungsunterlagen einreichen, um die Punktzahl in der Rangordnung durch neu erworbene Bildungsabschlüsse, Berufserfahrungen usw. zu aktualisieren (die Rangordnung gilt vom 1. Jänner 2022 bis 31. Dezember 2023.
- Wer bereits in der Rangordnung eingetragen ist und den letzten Antrag vor dem 31. August 2019 eingereicht hat, muss auf jeden Fall den Antrag auf Ergänzung einreichen, ansonsten wird er aus der Rangordnung gestrichen.

Das Stellenangebot mit befristetem Arbeitsverhältnis wird den in der Rangordnung eingetragenen Personen in der Reihenfolge der Rangordnung (unter Berücksichtigung ihrer Sprachgruppenzugehörigkeit und des Besitzes des Zweisprachigkeitsnachweises für die Stellen in der Provinz Bozen) mittels zertifizierter E-Mail oder per Telegramm an die im Antrag angegebene E-Mail-Adresse oder Postanschrift mitgeteilt. Die in der Rangordnung eingetragenen Personen sind verpflichtet, stets innerhalb der in der Mitteilung angegebenen Frist auf das Stellenangebot zu antworten, indem sie entweder das Angebot annehmen oder berechtigte Gründe angeben, aus denen sie das Angebot nicht annehmen können. Andernfalls werden sie aus der Rangordnung gestrichen. Als berechtigte Gründe, die nicht zu einer Streichung aus der Rangordnung führen, gelten die Tatsache, dass der Dienstsitz der angebotenen Stelle weiter als 30 km vom Wohnsitz entfernt ist oder dass die angeschriebene Person bereits eine Stelle mit befristetem Arbeitsverhältnis bei einer öffentlichen Verwaltung oder eine Stelle mit befristetem oder unbefristetem Arbeitsverhältnis bei einer Privatfirma innehat.
 
Dokument PDF Angelstellte (PDF in editierbarem Format)
Antrag auf Eintragung/Ergänzung betreffend die Rangordnung für Amtswarte. Der Antrag muss von den Personen ausgefüllt werden, die in die Rangordnung für Amtswarte aufgenommen werden oder die eigene Punktzahl in der Rangordnung aktualisieren wollen, in der sie eingetragen sind. Der Antrag ist beim Amt für die Dienstrechtliche Verwaltung des Personals – Amtsgebäude der Region, via Gazzoletti 2 – Trient gemäß folgenden Modalitäten zu stellen:
- persönlich innerhalb 31. August 2021, um 12.30 Uhr,
- durch Einschreiben mit Rückschein innerhalb 31. August 2021
- mittels zertifizierter E-Mail: Die antragstellende Person muss den Antrag in PDF-Format von ihrer zertifizierten E-Mail-Adresse an die zertifizierte E-Mail-Adresse assunzioni@pec.regione.taa.it übermitteln.

Die innerhalb dem oben genannten Datum eingegangenen Anträge werden in die Rangordnung aufgenommen, die mit Wirkung vom 1. Jänner 2022 gilt.
 
Dokument PDF Verordnung
Für nähere Informationen betreffend die Modalitäten für die Aufstellung der Rangordnungen, die Bewertung der Unterlagen usw. siehe die mit DPReg. vom 12. November 2013, Nr. 76 erlassene Verordnung (insbesondere II. Kapitel und die Anlagen A und B).
 
Dokument PDF Rangordnung
Ab 1. Jänner 2021 geltende Rangordnung für AMTSWARTE, genehmigt mit Dekret vom 17.12.2020, Nr. 1693 und zuletzt geändert mit Dekret vom 3.3.2021, Nr. 282
 
Dokument PDF Rangordnung für die Zuteilung zu Ämtern in der Provinz Bozen
Ab 1. Jänner 2021 geltende Rangordnung für AMTSWARTE betreffend Bewerberinnen und Bewerber, die die Voraussetzungen für die Zuteilung zu Ämtern in der Provinz Bozen erfüllen, genehmigt mit Dekret vom 17.12.2020, Nr. 1693 und zuletzt geändert mit Dekret vom 3.3.2021, Nr. 282