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Samstag, 4. Mai 2024   
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Info - Vordrucke
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Amt für die Dienstrechtliche Verwaltung des Personals
 
 STÄNDIGE RANGORDNUNG FÜR "ARBEITER"
 
Anmerkungen:
STÄNDIGE RANGORDNUNG NUR NACH BEWERTUNGSUNTERLAGEN FÜR „ARBEITER“ FÜR DIE AUFNAHME VON PERSONAL MIT BEFRISTETEM ARBEITSVERHÄLTNIS IN DEN BERUFSBILDERN DRUCKEREIGEHILFE/DRUCKEREIGEHILFIN A2 UND TECHNISCHER GEHILFE/TECHNISCHE GEHILFIN A2


 
 
 Informationen zur Rangordnung für Arbeiter

Die ständige Rangordnung für „Arbeiter" wird jedes Jahr aufgestellt und dient zur
- Einstellung von Personal mit befristetem Arbeitsverhältnis in den Berufsbildern technischer Gehilfe/technische Gehilfin und Druckereigehilfe/Druckereigehilfin, Berufs- und Besoldungsklasse A2 (Schulbildungsvoraussetzung: Mittelschulabschluss)
- Einstellung von Personal mit unbefristetem Arbeitsverhältnis in den Berufsbildern technischer Gehilfe/technische Gehilfin und Druckereigehilfe/Druckereigehilfin, Berufs- und Besoldungsklasse A2, nach Bestehen der Prüfungen eines spezifischen öffentlichen Auswahlverfahrens, das nur den in der Rangordnung für Arbeiter eingetragenen Personen vorbehalten ist, die in der Reihenfolge der Rangordnung zu den Auswahlprüfungen vorgeladen werden.

Was die verschiedenen Bereiche anbelangt, wird denjenigen der Vorrang gegeben, die mindestens eine sechsmonatige berufliche Erfahrung oder Ausbildung bezüglich der Aufgaben der zu besetzenden Stelle aufweisen können.

Die Eintragung in die ständige Rangordnung erfolgt aufgrund eines Antrags („Antrag" anklicken, um den Vordruck herunterzuladen), in dem die Bewertungsunterlagen (Bildungsabschlüsse, Zwei- oder Dreisprachigkeitsnachweise, Berufserfahrung, Eignung bei Wettbewerben und Auswahlverfahren der Region, unterhaltsberechtigte Familienmitglieder usw.) anzugeben sind. Die Unterlagen werden aufgrund ihrer Relevanz in Bezug auf die besetzende Stelle und demnach auf die für Arbeiter typischen Aufgaben bewertet. Es können mehrere Bildungsabschlüsse mit verschiedenen Punkzahlen je nach deren Zusammenhang mit der Rangordnung für Arbeiter bewertet werden, innerhalb welcher absolvierte Biennien, Nachweise und Zeugnisse von Schulen, die auf den Beruf Elektriker, Installateur, Drucker, Tischler oder Maurer vorbereiten, sowie ein Oberschulabschluss als Elektrotechniker, Geometer usw. als zusammenhängend gelten. Was die Berufserfahrung anbelangt, werden ausschließlich die mit einem abhängigen Arbeitsverhältnis geleisteten Dienstzeiten bis höchstens zwölf Jahre mit den Aufgaben der angestrebten Stelle bewertet, die dem in den nachstehenden Berufsbildern der Region geleisteten Dienst entsprechen: Druckereigehilfe/Druckereigehilfin A2, technischer Fachgehilfe/technische Fachgehilfin B1, technischer Sachbearbeiter/technische Sachbearbeiterin B1, Druckereisachbearbeiter/Druckereisachbearbeiterin B1, technischer Assistent/technische Assistentin B3, elektrotechnischer Assistent/elektrotechnische Assistentin B3, technischer Koordinator/technische Koordinatorin C1. Dies gilt auch für die bei anderen öffentlichen Verwaltungen mit befristetem Arbeitsverhältnis und bei privaten Arbeitgebern in ähnlichen Berufsbildern geleisteten Dienstzeiten, während die mit unbefristetem Arbeitsverhältnis bei öffentlichen Verwaltungen geleisteten Dienstzeiten nicht bewertet werden. Der Dienst mit Teilzeitbeschäftigung wird proportional berechnet. Die derzeit laufenden Arbeitsverhältnisse werden bis zum Tag der Einreichung des Antrags bewertet.

Die Rangordnung gilt vom 1. Jänner bis 31. Dezember jeden Jahres und wird aufgrund der Anträge erstellt, die innerhalb 31. August des Jahres vor dem Jahr, auf das sich die Rangordnung bezieht, eingereicht wurden. Die Eintragung in der Rangordnung bleibt zwei Jahre bestehen; danach muss ein neues Eintragungsgesuch gestellt werden.

Innerhalb 1. August 2021 durchzuführende Amtshandlungen:
- Wer noch nicht in der Rangordnung eingetragen ist, kann das Eintragungsgesuch einreichen (die Rangordnung gilt vom 1. Jänner 2022 bis 31. Dezember 2023).
- Wer bereits in der Rangordnung eingetragen ist, kann den Antrag auf Ergänzung der Bewertungsunterlagen einreichen, um die Punktzahl in der Rangordnung durch neu erworbene Bildungsabschlüsse, Berufserfahrungen usw. zu aktualisieren (die Rangordnung gilt vom 1. Jänner 2021 bis 31. Dezember 2022).
- Wer bereits in der Rangordnung eingetragen ist und den letzten Antrag vor dem 31. August 2019 eingereicht hat, muss auf jeden Fall den Antrag auf Ergänzung einreichen, ansonsten wird er aus der Rangordnung gestrichen.

Das Stellenangebot mit befristetem Arbeitsverhältnis wird den in der Rangordnung eingetragenen Personen in der Reihenfolge der Rangordnung (unter Berücksichtigung ihrer Sprachgruppenzugehörigkeit und des Besitzes des Zweisprachigkeitsnachweises für die Stellen in der Provinz Bozen) mittels zertifizierter E-Mail oder per Telegramm an die im Antrag angegebene E-Mail-Adresse oder Postanschrift mitgeteilt. Die in der Rangordnung eingetragenen Personen sind verpflichtet, stets innerhalb der in der Mitteilung angegebenen Frist auf das Stellenangebot zu antworten, indem sie entweder das Angebot annehmen oder berechtigte Gründe angeben, aus denen sie das Angebot nicht annehmen können. Andernfalls werden sie aus der Rangordnung gestrichen. Als berechtigte Gründe, die nicht zu einer Streichung aus der Rangordnung führen, gelten die Tatsache, dass der Dienstsitz der angebotenen Stelle weiter als 30 km vom Wohnsitz entfernt ist oder dass die angeschriebene Person bereits eine Stelle mit befristetem Arbeitsverhältnis bei einer öffentlichen Verwaltung oder eine Stelle mit befristetem oder unbefristetem Arbeitsverhältnis bei einer Privatfirma innehat.
 
Dokument PDF Angelstellte (PDF in editierbarem Format)
Antrag auf Eintragung/Ergänzung betreffend die Rangordnung für Arbeiter. Der Antrag muss von den Personen ausgefüllt werden, die in die Rangordnung für Arbeiter aufgenommen werden oder die eigene Punktzahl in der Rangordnung aktualisieren wollen, in der sie eingetragen sind. Der Antrag ist beim Amt für die Dienstrechtliche Verwaltung des Personals – Amtsgebäude der Region, via Gazzoletti 2 – Trient gemäß folgenden Modalitäten zu stellen:
- persönlich innerhalb 31. August 2021, um 12.30 Uhr,
- durch Einschreiben mit Rückschein innerhalb 31. August 2021 (zu diesem Zweck gilt der Datumsstempel des Aufgabepostamtes)
- mittels zertifizierter E-Mail: Die antragstellende Person muss den Antrag in PDF-Format von ihrer zertifizierten E-Mail-Adresse an die zertifizierte E-Mail-Adresse assunzioni@pec.regione.taa.it übermitteln.

Die innerhalb dem oben genannten Datum eingegangenen Anträge werden in die Rangordnung aufgenommen, die mit Wirkung vom 1. Jänner 2022 gilt.
 
Dokument PDF Verordnung
Für nähere Informationen betreffend die Modalitäten für die Aufstellung der Rangordnungen, die Bewertung der Unterlagen usw. siehe die mit DPReg. vom 12. November 2013, Nr. 76 erlassene Verordnung (insbesondere II. Kapitel und die Anlagen A und B)
 
Dokument PDF Rangordnung
Ab 1. Jänner 2021 geltende Rangordnung für ARBEITER, genehmigt durch Dekret des Leiters der Abteilung IV – Verwaltung der Humanressourcen vom 17.12.2020, Nr. 1694
 
Dokument PDF Rangordnung für die Zuteilung zu Ämtern in der Provinz Bozen
Ab 1. Jänner 2021 geltende Rangordnung für ARBEITER betreffend Bewerberinnen/Bewerber, die die Voraussetzungen für die Zuteilung zu Ämtern in der Provinz Bozen erfüllen, genehmigt durch Dekret des Leiters der Abteilung IV – Verwaltung der Humanressourcen vom 17.12.2020, Nr. 1694