Infolge der mit Gesetz vom 8. August 1995, Nr. 335 genehmigten Vorsorgereform sowie infolge des Inkrafttretens des Gesetzesdekrets vom 6. Dezember 2011, Nr. 201, das durch Art. 1 Abs. 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011, Nr. 214 in Gesetz umgewandelt wurde, wird die gesetzliche Rente nun lediglich aufgrund der von den Erwerbstätigen tatsächlich eingezahlten Beiträge berechnet und kann folglich den bisherigen Lebensstandard nicht mehr sichern.
In diesem Zusammenhang stellt die Zusatzrente als zweite Rentensäule eine Antwort auf die Kürzung der Grundrenten infolge der Neuberechnung dar, weil sie – zusammen mit dem während des Arbeitslebens angereiften Rentenanspruch – einem jeden einen angemessenen Lebensunterhalt im Alter sichert.
Um die Entwicklung der Zusatzrenten zu unterstützen, hat die Autonome Region Trentino-Südtirol in Durchführung des Art. 6 des mit Dekret des Präsidenten der Republik vom 31. August 1972, Nr. 670 genehmigten Autonomiestatuts zuerst das
Regionalgesetz vom 27. Februar 1997, Nr. 3 betreffend Maßnahmen der Ergänzungsvorsorge zur Förderung der Rentenfonds auf regionaler Ebene erlassen und später zum Erlass einer Durchführungsbestimmung auf dem Sachgebiet Sozialfürsorge und Sozialversicherungen (gesetzesvertretendes Dekret vom 12. April 2001, Nr. 221) beigetragen.
Durch diese Bestimmungen wird die Errichtung von Rentenfonds auf regionaler Ebene für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, selbständig Erwerbstätige und Freiberuflerinnen und Freiberufler gefördert.
Ein erster Schritt in diese Richtung war die Errichtung der Gesellschaft
PensPlan Centrum AG, die eine Reihe von Verwaltungs- und Buchhaltungsdiensten für die Rentenfonds auf regionaler Ebene anbietet.
Für weitere Auskünfte:
•
Die Zusatzvorsorge
•
Die Maßnahmen der Region
•
Informationen vor Ort
Adresse
Amt für Sozialfürsorge und für die Ordnung der ÖBPB
Via Gazzoletti 2
38122 TRIENT
Kontakt
previdenza@regione.taa.it
ripaist@pec.regione.taa.it
|
---|
Dr.in STEFANIA TOMAZZONI Amtsdirektorin | Tel. 0461/201444 fax 0461/201421 |
|
---|
Dr. LORENZO HOLLER Stellvertreter der Amtsdirektorin | Tel. 0461/201067 Fax 0461/201421 |
|
---|
Dr.in BARBARA GIACOMOZZI Stellvertreterin der Amtsdirektorin | Tel. 0461/201067 |