Mit Gesetz vom 8. August 1995, Nr. 335 wurde die Vorsorgereform genehmigt. Eine wichtige Neuerung besteht darin, dass die gesetzliche Rente nun lediglich aufgrund der von den Erwerbstätigen tatsächlich eingezahlten Beiträge berechnet wird und folglich den bisherigen Lebensstandard nicht mehr sichern kann.
In diesem Zusammenhang stellt die Zusatzrente als zweite Rentensäule eine Antwort auf die Kürzung der Grundrenten infolge der Neuberechnung dar, weil sie – zusammen mit dem während des Arbeitslebens angereiften Rentenanspruch – allen einen angemessenen Lebensunterhalt im Alter sichert.
Um die Entwicklung der Zusatzrenten zu unterstützen, hat die Autonome Region Trentino-Südtirol in Durchführung des Art. 6 des mit Dekret des Präsidenten der Republik vom 31. August 1972, Nr. 670 genehmigten Autonomiestatuts zuerst das
Regionalgesetz vom 27. Februar 1997, Nr. 3 betreffend Maßnahmen der Ergänzungsvorsorge zur Förderung der Rentenfonds auf regionaler Ebene erlassen und später zum Erlass einer Durchführungsbestimmung auf dem Sachgebiet Sozialfürsorge und Sozialversicherungen (gesetzesvertretendes
Dekret vom 12. April 2001, Nr. 221) beigetragen.
Durch diese Bestimmungen wird die Errichtung von Rentenfonds auf regionaler Ebene für ArbeitnehmerInnen, Selbständige und FreiberuflerInnen gefördert.
Ein erster Schritt in diese Richtung war die Errichtung der Gesellschaft
PensPlan Centrum AG, die eine Reihe von Verwaltungs- und Buchhaltungsdiensten für die Rentenfonds auf regionaler Ebene anbietet.
Mittels
PensPlan Centrum AG bietet die Region Unterstützung auf mehreren Ebenen:
a. Übernahme der Verwaltungs- und Buchhaltungsdienste zugunsten der durch Vereinbarung gebundenen Rentenfonds;
b. Sozialmaßnahmen zugunsten von Personen in Schwierigkeiten (
Dekret des Präsidenten der Region vom 7. September 2010, Nr. 11/L);
c. Garantie zum Schutz des angereiften Kapitals für die Mitglieder der Rentenfonds bis zu 5 Jahren vor dem Rentenantritt und anschließend – während der Auszahlung der Leistungen ─ Garantie der Weiterzahlung der Zusatzrente bei Zahlungsunfähigkeit des Rentenfonds oder der leistungserbringenden Versicherungsgesellschaft;
d. Unterstützung der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers, wenn der Arbeitgeber die Einzahlung der Beiträge in den Zusatzrentenfonds unterlässt;
e. Möglichkeit der Verwendung des Vordrucks F24 aufgrund einer im März 2010 unterzeichneten Vereinbarung zwischen der Region und der Agentur für Einnahmen in Rom. In Italien nehmen die Privatpersonen und Unternehmen die Überweisung von Steuern, Gebühren und Beiträgen überwiegend durch diesen Vordruck vor. Dies gilt nun auch für die Beitragszahlungen in Rentenfonds. Die Unternehmen können so ihr Steuerguthaben mit den zu entrichtenden Beitragszahlungen zugunsten ihrer bei Rentenfonds versicherten Angestellten ausgleichen.
Derzeit unterstützt die Region durch PensPlan Centrum AG nachstehende Zusatzrentenfonds:
- Laborfonds, von den Gewerkschaften und den Arbeitgebern errichteter Rentenfonds mit mehreren Investitionslinien, der den ArbeitnehmerInnen neben der öffentlichen Rente eine Zusatzrente gewährleistet;
- Plurifonds, von der Gesellschaft ITAS VITA AG errichteter Mehrlinienfonds für Selbständige, FreiberuflerInnen, ArbeitnehmerInnen, die einem kollektivvertraglichen Fonds wie Laborfonds nicht beitreten können, und Personen, die ein nicht aus einer Erwerbstätigkeit erwachsendes Einkommen beziehen;
- PensPlan Profi, von der Gesellschaft PensPlan Invest SGR AG errichteter offener Rentenfonds für Selbständige und FreiberuflerInnen. In diesen Fonds fließen aufgrund des genannten Regionalgesetzes Nr. 3/1997 auch die Abfertigungsbeiträge, die andernfalls für das NISF/INPS bestimmt wären;
- Raiffeisen Pensionsfonds, offener Pensionsfonds mit festen Beitragsleistungen, entstanden durch die Zusammenarbeit zwischen Raiffeisen und der Gesellschaft PensPlan Invest SGR AG, die diesen Fonds fördert. Dieser Fonds richtet sich an alle Kategorien von Erwerbstätigen, die sich eine Zusatzvorsorge aufbauen möchten, und an ihre steuerlich zu Lasten lebenden Familienmitglieder.
Es wird empfohlen, bei den Arbeitgebern, Gewerkschaften, Wirtschaftsverbänden oder PensPlan Centrum AG Informationen einzuholen, um die beste Entscheidung für den Aufbau der eigenen Rente bewusst und gezielt treffen zu können.
Für weitere Auskünfte:
PensPlan Centrum
Adresse
Amt für Sozialfürsorge und für die Ordnung der ÖFWE
Via Gazzoletti 2
38122 TRIENT
Kontakt
previdenza@regione.taa.it
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Dr.in STEFANIA TOMAZZONI Amtsdirektor
Die Amtsdirektorin | Tel. 0461/201444 fax 0461/201421 |
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Dr. LORENZO HOLLER Stellvertretender Amtsdirektorin | Tel. 0461/201067 |
Für Informationen über die verschiedenen Sachgebiete ist das Amt unter der kostenfreien Nummer
800-486280 erreichbar.