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Ordnung der öffentlichen Betriebe für Pflege- und Betreuungsdienste
Nach Inkrafttreten des Gesetzes vom 8. November 2000, Nr. 328 (Rahmengesetz für die Verwirklichung des integrierten Systems sozialer Dienste und Maßnahmen) und des gesetzesvertretenden Dekrets vom 4. Mai 2001, Nr. 207 zu dessen Durchführung wurde der Bereich der öffentlichen Fürsorge- und Wohlfahrtseinrichtungen (ÖFWE) vollständig geändert.
Die Region hat die staatliche Regelung übernommen und das Regionalgesetz vom 21. September 2005, Nr. 7 betreffend die “Neuordnung der öffentlichen Fürsorge- und Wohlfahrtseinrichtungen – Öffentliche Betriebe für Pflege- und Betreuungsdienste” erlassen, das die Umwandlung dieser Einrichtungen in öffentliche Betriebe für Pflege- und Betreuungsdienste vorsieht.
Der Neuordnungsprozess wurde inzwischen abgeschlossen und die Zahl der in der Region Trentino-Südtirol tätigen öffentlichen Betriebe für Pflege- und Betreuungsdienste beträgt derzeit 44 in der Provinz Trient und 30 in der Provinz Bozen.
Das Regionalgesetz Nr. 7/2005 und die mit den Dekreten des Präsidenten der Region vom 13. April 2006, Nr. 4/L und vom 17. Oktober 2006, Nr. 12/L genehmigten Durchführungsverordnungen legen im Einklang mit dem Gesetz Nr. 328/2000 die nachstehenden Richtlinien für den Aufbau der neuen Betriebe fest:

a) Die Betriebe verfügen über Satzungs-, Vermögens- und Buchhaltungsautonomie sowie über verwaltungstechnische und technische Selbständigkeit.

b) Das Arbeitsverhältnis des Personals der Betriebe wird privatrechtlich geregelt; für die Betriebe gilt der Grundsatz der Trennung zwischen den Ausrichtungs- und Programmierungsbefugnissen und den Verwaltungsbefugnissen.

c) Die Betriebe können Instrumente (auch vertraglicher Natur) anwenden, die ihnen ermöglichen, ihre Tätigkeit nach unternehmerischen Kriterien auszurichten und die eigene Verwaltung im Sinne der Wirksamkeit, der Effizienz, der Wirtschaftlichkeit und des Haushaltsausgleiches durch Bilanzierung von Kosten und Erträgen zu gestalten.

d) Es sind spezifische Instrumente anzuwenden, um die Genehmigung der Satzungen und der Jahres- und Mehrjahreshaushaltspläne, die verwaltungsmäßige und buchhalterische Ordnungsmäßigkeit sowie die Betriebsführung zu kontrollieren, die Tätigkeit der Führungskräfte zu bewerten sowie die Beurteilung und die strategische Kontrolle zu gewährleisten.
Adresse

Amt für Sozialfürsorge und für die Ordnung der ÖBPB
Via Gazzoletti 2
38122 TRIENT


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Stellvertreterin der Amtsdirektorin
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