Autonome Region Trentino-Südtirol
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Samstag, 4. Mai 2024
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Familienpaket und Sozialvorsorge
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Amt für Sozialfürsorge und für die Ordnung der ÖBPB
DIENSTE
Rechtsbestimmungen und Informationen
Veröffentlichungen
Familienpaket und Sozialvorsorge
Die Vorsorge stellt einen der wichtigsten Zuständigkeitsbereiche der Region dar. Der Regionalrat hat sich vor allem mit dem
Regionalgesetz vom 18. Februar 2005, Nr. 1 mit seinen späteren Änderungen
darum bemüht, den vorhandenen Spielraum am besten zu nutzen und Maßnahmen einzuleiten, die zum einen die Familien bereits ab dem ersten Kind unterstützen sollen und sich zum anderen an Personen richten, die aus verschiedensten Gründen ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen müssen und somit beim Aufbau ihrer Rente in Schwierigkeiten geraten. Unter Berücksichtigung der sich verändernden Bevölkerungsstruktur und der Folgen der Rentenreform hat die Region in erster Linie Unterstützungsmaßnahmen zugunsten der Vorsorgeschwächeren eingeführt. Dadurch sollen Personen, die wegen Kindererziehung oder Betreuung pflegebedürftiger Familienangehöriger Beitragslücken“ verzeichnen, bei der freiwilligen Weiterzahlung der Vorsorgebeiträge unterstützt werden. Im Laufe der Zeit hat die Region bedeutende Vorsorgemaßnahmen auch zugunsten der im Haushalt tätigen Personen, der Bäuerinnen und Bauern sowie der Halb- und TeilpächterInnen usw. eingeführt. Außerdem gewährt sie finanzielle Unterstützung an die Patronate, die den Bürgern und Bürgerinnen einen wertvollen Informations- und Beratungsdienst in vor- und fürsorgerechtlichen Fragen bieten und deshalb eine äußerst wichtige Funktion erfüllen. Die von der Region vorgesehenen Vorsorgemaßnahmen werden hier zusammenfassend angeführt:
Rentenmäßige Absicherung der Erziehungszeiten
Rentenmäßige Absicherung der Pflegezeiten
Unterstützung der freiwilligen Weiterzahlung der Rentenversicherung
Beiträge zum Aufbau einer Zusatzrente
Unterstützung der Beitragszahlung der Bäuerinnen/Bauern sowie der Halb- und Teilpächterinnen/Halb- und Teilpächter
Unterstützung der Zusatzvorsorge der Bäuerinnen/Bauern sowie der Halb- und Teilpächterinnen/Halb- und Teilpächter
Regionale Altersrente - Rente für die im Haushalt tätigen Personen
Renten zugunsten der von Silikose, Asbestose oder lärmbedingter Gehörschädigung betroffenen Arbeitnehmenden
Beiträge zugunsten der Patronate
Adresse
Amt für Sozialfürsorge und für die Ordnung der ÖBPB
Via Gazzoletti 2
38122 TRIENT
Kontakt
previdenza@regione.taa.it
ripaist@pec.regione.taa.it
Dr.in STEFANIA TOMAZZONI
Amtsdirektorin
Tel. 0461/201444 fax 0461/201421
Dr. LORENZO HOLLER
Stellvertreter der Amtsdirektorin
Tel. 0461/201067 Fax 0461/201421
Dr.in BARBARA GIACOMOZZI
Stellvertreterin der Amtsdirektorin
Tel. 0461/201067
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