| Es nimmt die Registrierung der Einnahmenfeststellungen und -einhebungen sowie der Zweckbindungen, die Liquidierungen und die Ausstellung der Zahlungsaufträge bezüglich der Ausgaben der Region vor. Im Sinne der geltenden Bestimmungen befasst es sich mit der Überprüfung der buchhalterischen Ordnungsmäßigkeit der Verwaltungsakte, die die Feststellung von Einnahmen oder die Zweckbindung von Mitteln betreffen, der Liquidierungsakte und der Zahlungsanweisungen und nimmt die daraus erwachsenden Amtshandlungen wahr. Es übt die Aufsicht über den Schatzamtsdienst der Region und über die Gebarungen der Güterverwahrer und der Rechnungsführer der Region im Sinne der geltenden Bestimmungen aus. Es befasst sich mit den in den Steuer- und Vorsorgebestimmungen in Zusammenhang mit den zugewiesenen Aufgaben vorgesehenen Amtshandlungen und mit den Amtshandlungen in Sachen Mehwertsteuer. Es befasst sich mit den buchhalterischen Vorgängen betreffend die Gesellschaftsbeteiligungen der Region. Es erstellt mit der Unterstützung des Amts für Informatik und Digitalisierung die für die Buchhaltungsprogramme erforderlichen Maßnahmen. Es erstellt den Entwurf der Allgemeinen Rechnungslegung, des diesbezüglichen Gesetzentwurfs und der konsolidierten Rechnungslegung. Es befasst sich mit der Erstellung des Haushaltsvoranschlags, des technischen Begleitberichts, des Verwaltungshaushalts, des Nachtragshaushalts und der Änderungen zu denselben sowie der Ermächtigung zur vorläufigen Gebarung. Es kontrolliert die Entwicklung der Finanzverwaltung, indem es die Angemessenheit der veranschlagten Beträge verifiziert und entsprechende Haushaltsänderungen sowie die für die Haushaltsausgeglichenheit notwendigen Maßnahmen vorschlägt. Es befasst sich mit den Bescheinigungen zum Haushalt (Ausgleich, Ausgeglichenheit) gemäß den Vorgaben der geltenden Bestimmungen. Es befasst sich mit der Überprüfung der finanziellen Aspekte und der Erarbeitung der Bestimmungen zur Deckung der Ausgaben in Zusammenhang mit Gesetzentwürfen der Regionalregierung. Es erstellt den konsolidierten Haushalt. Es unterstützt die Abteilung bei der Erstellung der wirtschaftlichen und finanziellen Teile des Wirtschafts- und Finanzdokuments der Region und des entsprechenden Aktualisierungsberichtes. Es nimmt die in den geltenden Bestimmungen vorgesehenen Amtshandlungen betreffend die Übermittlung und Veröffentlichung von Statistiken und Buchhaltungsdaten wahr. Es erarbeitet die finanziellen Berichte zwecks Bewertung und Monitoring der Tätigkeiten der Regionalverwaltung. Es unterstützt die Abteilung bei der Durchführung von Wirtschafts- und Finanzanalysen und des Controllings.
Es befasst sich mit den Bestätigungen zum Haushalt (Ausgleich, Ausgeglichenheit) und zum internen Stabilitätspakt gemäß den Vorgaben der geltenden Bestimmungen.
Es befasst sich mit der Überprüfung der finanziellen Aspekte und der Erarbeitung der Bestimmungen zur Deckung der Ausgaben in Zusammenhang mit Gesetzentwürfen der Regionalregierung.
Es hat die Aufsicht über den Schatzamtsdienst der Region und über die Gebarungen der Güterverwahrer und der Rechnungsführer der Region.
Es nimmt die Registrierung der Einnahmenfeststellungen und -einhebungen sowie der Zweckbindungen, die Liquidierungen und die Ausstellung der Zahlungsaufträge bezüglich der Ausgaben der Region vor.
Im Sinne der geltenden Bestimmungen befasst es sich mit der Überprüfung der buchhalterischen Ordnungsmäßigkeit der Verwaltungsakte, die die Feststellung von Einnahmen oder Zweckbindungen von Mitteln betreffen, der Liquidierungsakte und der Zahlungsanweisungen und nimmt die daraus erwachsenden Amtshandlungen wahr.
Es befasst sich mit den in den Steuer- und Vorsorgebestimmungen in Zusammenhang mit den zugewiesenen Aufgaben vorgesehenen Amtshandlungen.
Es befasst sich mit den buchhalterischen Vorgängen betreffend die Gesellschaftsbeteiligungen der Region.
Die Koordinierung erfolgt durch die Abteilung I - Finanzen. |
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