Mit der Personalplanung hat sich die Regionalregierung
in ihrer heutigen Sitzung (19. September) in Bozen befasst. Sie
billigte die Planung des Personalbedarfs für den Dreijahreszeitraum
2018-2020 und ergänzte damit einen Beschluss, den sie im vergangenen
Juni gefasst hatte. Die Voraussetzungen dafür waren mit der Genehmigung
des Nachtragshaushalts durch den Regionalrat im vergangenen Juli nach
Gesprächen mit Justiz- und Finanzministerium über den Stellenplan
geschaffen worden.
Die Regionalregierung hat somit heute erste Maßnahmen beschlossen,
um in den Jahren 2018 und 2019 Verwaltungssstellen im Gerichtswesen in
Südtirol und dem Trentino langfristig zu besetzen. Dazu sollen
Bedienstete, die auf der Grundlage früherer Vereinbarungen mit dem
Justizministerium für die Justizbehörde arbeiten, endgültige der
Justizverwaltung zugewiesen werden. Darüber hinaus geht es um die
Einstufung der Führungskräfte und die Ausschreibung öffentlicher
Stellenwettbewerbe vor allem in den Berufsbildern der Kanzleibeamten,
der Höheren Beamten für Rechtspflege sowie für den Sprachbereich.
Datum: 19.09.2018 |