Autonome Region Trentino-Südtirol
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REGIONALREGIERUNG EBNET WEG FÜR NEUES JUSTIZZENTRUM

 
 
REGIONALREGIERUNG EBNET WEG FÜR NEUES JUSTIZZENTRUM
Unter dem Vorsitz von Landeshauptmann Arno Kompatscher hat die Regionalregierung heute (21. September) einer Machbarkeitsstudie zur Verwirklichung eines Justizzentrums in Bozen zugestimmt. Die Machbarkeitsstudie war von der Abteilung Hochbau des Landes Südtirol erarbeitet worden. Sie sieht den Abbruch und die Wiedererrichtung des Gebäudes der Region in der Duca-d'Aosta-Straße 40 mit erheblich mehr Bauvolumen vor. 
Die Landeshauptleute Arno Kompatscher und Ugo Rossi, ihres Zeichens Präsident und Vizepräsident der Region, sprechen von einer wichtigen und vorausschauenden Entscheidung: "Der Bau eines neuen und größeren Gebäudes ermöglicht es uns, die derzeit auf neun Privatgebäude verteilten Ämter der Justiz, darunter auch das Friedensgericht von Bozen, in einem einzigen Gebäude unterzubringen und Mietkosten zu sparen. Zudem rechnen wir für 2017 mit dem Übergang des Verwaltungspersonals des Gerichtswesens an die Region und somit einer Steigerung des Arbeitsraumbedarfs. Diesem können wir mit dem Neubau entsprechen." Dies wäre, angesichts der Nähe zum Gerichtsplatz und den bestehenden Gerichtsbehörden, eine ideale Lösung, ist die Regionalregierung überzeugt.
Ursprünglich war geplant, das Gebäude in Stand zu setzen. Die ehemalige Regionalregierung hatte ein diesbezügliches Projekt und Kosten von neun Millionen Euro genehmigt. "In Erwartung der Durchführungsbestimmung, die den Übergang des Verwaltungspersonals des Gerichts an die Region regelt, haben wir die Landesabteilung Hochbau mit der Ausarbeitung einer Machbarkeitsstudie beauftragt", erklärt Landeshauptmann Kompatscher. Dabei galt es, die verschiedenen Alternativen gegeneinander abzuwägen und auch die maximale Bebauungsfähigkeit auszuloten. 
Heute nun hat sich die Regionalregierung den Vorschlag zu eigen gemacht, nachdem das bestehende Gebäude abgerissen und mit größerem Bauvolumen wieder errichtet werden soll. Der Neubau wird selbstverständlich energieeffizient und ohne architektonische Hürden errichtet. Die verwaltungstechnischen Maßnahmen zur Umsetzung dieser Grundsatzentscheidung sollen in Kürze gesetz werden, kündigte heute die Regionalregierung an. Es gilt, die Kostenaufstellung zu genehmigen. Mit Planung und Bau wird die Region dann das Land Südtirol betrauen. Die Kosten dafür trägt die Region.



Datum: 22.09.2016