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JA ZU REGIONALEM STABILITÄTSGESETZ

 
 
JA ZU REGIONALEM STABILITÄTSGESETZ
Die Regionalregierung hat in der heutigen Sitzung vom 11. November den Entwurf des regionalen Stabilitätsgesetzes genehmigt, der nun in Kürze dem Regionalrat zur Überprüfung unterbreitet wird. Auf Vorschlag der Assessorin Violetta Plotegher hat die Regionalregierung zwei Artikeln betreffend wichtige Neuigkeiten auf dem Sachgebiet der Vorsorge grünes Licht gegeben. Durch Art. 2 des Gesetzentwurfes werden einige Maßnahmen zur Unterstützung der Personen verbessert, die freiwillig die Vorsorgebeiträge einzahlen und die sich innerhalb der eigenen Familie den pflegebedürftigen Angehörigen widmen oder sich wegen Verlust des Arbeitsplatzes in Schwierigkeiten befinden. Der Beitrag kann bis zu 4.000 Euro ausmachen und soll nicht nur den „im Haushalt tätigen Personen“, sondern allen Arbeitslosen gewährt werden, vor allem wenn sie kurz vor der Rente stehen.
Durch Art. 3 des Gesetzentwurfes wird der Beitrag von 7.000,00 Euro auf 9.000,00 Euro für alle Personen erhöht, die zur Einzahlung freiwilliger Vorsorgebeiträge für den Aufbau einer gesetzlichen Rente ermächtigt sind und von der Arbeit fernbleiben, um ihre Kinder zu betreuen. Die Maßnahme wird auch auf die Personen ausgedehnt, die Kinder in Betreuung aufnehmen, und zwar unabhängig vom Alter des Kindes. „Diese Familien – so die Assessorin Plotegher – haben eine wichtige soziale Rolle, weil sie ihre Zeit, Energie und Liebe Kindern in familiär und sozial belastenden Situationen schenken. Mit diesem Gesetz dehnen wir die Inanspruchnahme des Beitrags auf die Fälle sowohl des vollständigen als auch des teilweisen Fernbleibens von der Arbeit aus.“



Datum: 11.11.2016