Minderheiten:
Slowenen 50.000 (0,6 % der Gesamtbevölkerung)
Kroaten 42.000
Ungarn 30.000
Roma 20.000
Bemerkungen
Obwohl Österreich ein Bundesstaat ist, wurden die die Minderheiten betreffenden Regelungen meistens in der Hauptstadt Wien und weit weniger in den Ländern ausgearbeitet.
Dieser Umstand ist umso bemerkenswerter, als die Minderheiten in Österreich eine ausgesprochen territorial bestimmte Identität besitzen: Die bei weitem selbstbewussteste Volksgruppe der Slowenen ist im Süden angesiedelt (in Kärnten und in der Steiermark), die Ungarn, die Kroaten und die Roma im Osten (im Burgenland), die Slowaken und die Tschechen schließlich haben nur im Bundesland Wien eine eigene Organisation. Die letztgenannten Gruppen gelten nicht als autochthon, sondern entstanden durch Einwanderungswellen, die vor allem um die Jahrhundertwende zwischen dem 19. und dem 20. Jahrhundert stattgefunden haben.
Zur Regelung ihrer öffentlichen Belange können die Volksgruppen nur mittelbar beitragen, denn laut Volksgruppengesetz besitzen ihre Vertretungen eine lediglich beratende Funktion.
Die Zahl der Angehörigen aller Volksgruppe befindet sich stark im Rückgang. Demnach sind die allgemeinen bürgerlichen und politischen Rechte, die den Volksgruppenangehörigen in Österreich zwar vollkommen gesichert sind, anscheinend eine noch ungenügende Gewähr für das Bestehen der Volksgruppen als solche.
Rechtsbestimmungen
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Bund
Volksgruppengesetz
In diesem Gesetz werden einige Rechte der Volksgruppen festgelegt (Gebrauch der Sprache, topographische Bezeichnungen usw.) und die Volksgruppenbeiräte eingerichtet, die eine vertretende und beratende Funktion in der Politik und bei staatlichen oder regionalen Initiativen erfüllen, die ihre Volksgruppe betreffen.
Verordnung der Bundesregierung über die Volksgruppenbeiräte
Durchführungsverordnung betreffend die Einrichtung der Volksgruppenbeiräte
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Länder
Novelle des Minderheiten-Schulgesetzes für Kärnten
Enthält Änderungen zum Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten, mit denen auf Antrag des Verfassungsgerichtshofes (Entscheidung vom 9. März 2000) in den Kärntner Volksschulen Slowenisch als Unterrichtssprache und als Unterrichtsfach verstärkt gelehrt wird.
Letztfassung des Minderheiten-Schulgesetzes für Kärnten
Einheitstext der Minderheiten-Schulbestimmungen für Kärnten (Bundesgesetz vom 19. März 1959 mit seinen späteren Änderungen). Es wird bestimmt, dass gemäß Staatsvertrag die Angelegenheiten des Schulwesens betreffend die slowenische Minderheit in den Zuständigkeitsbereich des Bundes fällt. Außerdem werden der Unterricht in Slowenisch und mit Slowenisch als Unterrichtssprache sowie die Lehrerbildung geregelt.
Minderheiten-Schulgesetz für Burgenland
Dieses Gesetz regelt den Unterricht in und auf Kroatisch bzw. Ungarisch im Burgenland.
Bibliographie
Die Sprachenrechte der Minderheiten: ein Rechtsvergleich zwischen Österreich und Italien / Günther Rautz, Baden Baden: Nomos, 1998 .
Standort: M- 342.087 3 - RAU- 1
Sprachenrecht in Österreich : das individuelle Recht auf Gebrauch der Volksgruppensprachen im Verkehr mit Verwaltungsbehörden und Gerichten / von ao. Univ.-Prof. Dr. Dieter Kolonovits, M.C.J. Wien : Manzsche Verlags- und Universitätsbuchhandlung, 1999.
Standort: M- 342.436.087 – KOL - 1
Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen und das österreichische Recht / Heinz Tichy. Klagenfurt [etc.] : Hermagoras, 2000.
Standort: M – 342.408 73- TIC- 1
Links
www.slo.at (Website der slowenischen Minderheit)
www.bka.gv.at (Website des Bundeskanzleramtes)
www.knt.gv.at (Website der Landesregierung von Kärnten)
www.hkd.at (Website der burgenlandkroatischen Volksgruppe)
www.umiz.at (Website der ungarischen Volksgruppe)
www.kv-roma.at (Website der österreichischen Volksgruppe der Roma)
Staatsbericht nach dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten