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Samstag, 4. Mai 2024   
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Kroatien
Kroatien

Minderheiten:
Serben 201.631 (4,5% der Gesamtbevölkerung)
Bosniaken 20. 775 (0,5%)
Ungarn 16.595
Italiener 19.636
Slowenen 13.173
Albaner 15.082
Tschechen 10.510
Montenegriner 9.724
Roma 9.463
Slowaken 4.712
Makedonier 4.270
Deutsche 2.902
Ruthenen 2.337
Ukrainer 1.977

Bemerkungen
Kroatien hat erst im vergangenen Jahrzehnt die Unabhängigkeit erlangt. Die innere Befriedung ist von noch neuerem Datum. Das Trauma eines bewaffneten Konflikts auf dem eigenen Territorium (insbesondere in den Gebieten von Slawonien und Kraijna) und eines blutigen Bürgerkrieges im benachbarten Bosnien-Herzegowina, wo eine zahlreiche kroatische Minderheit lebt, hat die Beziehungen zwischen Mehrheit und Minderheiten in Kroatien belastet. Von den 581.663 Serben, die noch 1991 in Kroatien wohnhaft waren, ist heute nur die Hälfte übrig geblieben. Mit der Zeit konnten jedoch viele Spannungen überwunden werden, nicht zuletzt dank dem Einsatz von internationalen Organisationen, die sich in den Krisengebieten betätigt haben (UNO, OSZE, Europarat).
Die Perspektive, mit der Europäischen Union Beitrittsverhandlungen beginnen zu können, hat ebenfalls einen positiven Impuls gegeben.
Im Einklang mit dem herkömmlichen mitteleuropäischen Begriff von nationaler Minderheit ist in der kroatischen Gesetzgebung die Einrichtung öffentlicher Körperschaften vorgesehen, die sich auch mit politischen Belangen der Volksgruppen zu befassen haben. So wurden neben dem Staatsrat der Minderheiten, der konsultativ der Regierung beisteht, auch auf lokaler Ebene Minderheitenräte eingesetzt. Diese werden aus dem Gemeinde- bzw. Regionalbudget finanziert.
In zehn von zwanzig kroatischen Regionen existieren heute solche Minderheitenräte. Sie üben aber keine Selbstverwaltungsfunktion aus.
Wie in den anderen Balkanländern gibt es auch in Kroatien Identitätsprobleme. Insbesondere haben 2001 bei der Volkszählung 19.677 Menschen ihre Zugehörigkeit zur muslimischen Nationalität angegeben. Diese dürften eher der bosnischen Minderheit zugerechnet werden, die es aber bei der vorletzten Volkszählung im Jahr 1991 noch nicht gab.

Rechtsbestimmungen
  • Dokument PDFVerfassung 2001
  • Dokument PDFVerfassungsgesetz über die Rechte der nationalen Minderheiten 2002
    (Die wichtigsten Bestimmungen betreffen die Einrichtung und die Arbeit der Minderheitenräte sowohl auf nationaler als auf regionaler Ebene.)

    Kroatien hat mehrere bilaterale Verträge betreffend den Minderheitenschutz unterzeichnet, z. B. mit Ungarn und Italien (siehe dazu auf dieser Website in der Sektion „Minderheiten“ unter der Rubrik „Rechtsbestimmungen - Bilaterale Verträge“).


Bibliographie
Selbstbestimmungsrecht und Minderheitenschutz in Estland/ Thiele Carmen. Berlin: Springer, 1999.
Standort: M- 305. 891 71-THI- 1 Konfliktlösungen in multiethnischen Staaten: das Beispiel Kroatien/ Joachim Eicher; München; LDV, 1998
Standort: M 305.800 949-EIC-1

Implementation of Cultural Autonomy of National Minorities in the Republic of Croatia/ Milena Krajnic: Zagreb; Government of the Republic of Croatia, 1998
Standort: M 305.800 949 CRO- 1

Links
www.cipo.hr (Website der Unione italiana, die die Interessen der italienischen Minderheit vertritt)
www.edit.hr (Website des kroatischen Verlags in italienischer Sprache)
www.rtvslo.si (Website des Fernsehsenders in Koper/Capodistria (Slowenien), der auch Programme in italienischer Sprache für die italienische Minderheit in Kroatien ausstrahlt)
www.crsrv.org (Website des Zentrums für historische Forschung in Rovinj/Rovigno)
www.grad-rijeka.hr (Website der Gemeinde Rijeka/Fiume mit einem Link zur italienischen Monatszeitschrift Dentro Fiume)
Staatsbericht nach dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten