Anmerkungen:
Änderungen zum Regionalgesetz vom
27. Februar 1997, Nr. 3 „Massnahmen
im Bereich der Ergänzungsvorsorge
und der Zusatzkrankenversicherung in
Zusammenhang mit den Rentenfonds
und den Gesundheitsfonds auf regionaler
Ebene“ in geltender Fassung
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