Regionalgesetz vom 17. Mai 2011, Nr. 4, und insbesondere Art. 7, in dem die Errichtung des Unabhängigen Bewertungsgremiums und die diesem zu übertragenden Aufgaben festgesetzt werden.
Mit Beschluss der Regionalregierung vom 18. März 2014, Nr. 55 wurden die Mitglieder des Unabhängigen Bewertungsgremiums ernannt.
In das Unabhängige Bewertungsgremium wurden folgende Mitglieder ernannt:
Beschluss vom 31. März 2014, Nr. 71
Beschluss betreffend die Festlegung der Ziele und der zu entrichtenden Vergütung
Beschluss vom 18. März 2015, Nr. 33
Beschluss betreffend die Festlegung der Ziele und der zu entrichtenden Vergütung