Infolge der Änderungen zum Sonderstatut für Trentino-Südtirol aufgrund des Verfassungsgesetzes vom 31. Jänner 2001, Nr. 2 sind es nun die Autonomen Provinzen Trient und Bozen, die mit eigenem Gesetz ihre Regierungsform bestimmen, insbesondere die Modalitäten für die Wahl des Landtags, des Landeshauptmanns und der Assessoren. Es werden demnach keine Regionalwahlen mehr abgehalten und der Regionalrat besteht aus den Mitgliedern der Landtage Trient und Bozen. Im Jahre 2003 wurden die Landtagswahlen anberaumt. Die diesbezüglichen Bestimmungen und die Wahlergebnisse können in den Webseiten der Autonomen Provinzen Trient und Bozen abgerufen werden (
www.elezioni.provincia.tn.it;
www.provincia.bz.it/vote/index_d.htm) .