Die Autonome Region Trentino-Südtirol gewährt Beiträge für die Veröffentlichung von Monographien, Studien und Werken von regionalem Belang.
Kontakt
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dir.in EVA MARIA KOFLER Leiter der Abteilung
| Tel. 0461/201412-0471/322151 |
Gesuche und Vordrucke
Die Vordrucke der Beitragsgesuche können ab drei Monaten vor Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist des 30. November bzw. 30. April eines jeden Jahres von der Webseite heruntergeladen werden. Gesuche, die nicht auf den aktualisierten Vordrucken abgefasst wurden, werden nicht angenommen.
Die Gesuche betreffend Werke, die von Autoren, Körperschaften und Vereinigungen mit Sitz in der
Provinz Trient vorgelegt werden, sind an die nachstehende Adresse zu richten:
AUTONOME REGION TRENTINO-SÜDTIROL
Abteilung III - Sprachminderheiten und europäische Integration
38122 Trient - Via Gazzoletti 2 – 4. Stock
Die Gesuche betreffend Werke, die von Autoren, Körperschaften und Vereinigungen mit Sitz in der
Provinz Bozen vorgelegt werden, sind an die nachstehende Adresse zu richten:
AUTONOME REGION TRENTINO-SÜDTIROL
Abteilung III - Sprachminderheiten und europäische Integration
39100 BOZEN - Universitätsplatz 3
Bestimmungen
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DEKRET DES PRÄSIDENTEN DER REGION vom 6. November 2020, Nr. 50 Genehmigung der Durchführungsverordnung zu dem mit DPRA vom 23. Juni 1997, Nr. 8/L genehmigten vereinheitlichten Text für den Teil betreffend die Kriterien und Modalitäten für die Gewährung von Beiträgen für die Veröffentlichung von Monographien, Studien und Werken von regionalem Belang
(findet Anwendung auf die Finanzierungsgesuche, die zum Termin 30. November 2020 eingereicht worden sind)
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