Initiativen zur Unterstützung von Völkern der Nicht-EG-Länder, die von Kriegen oder Katastrophen betroffen sind oder die sich in besonders schwierigen Verhältnissen befinden
Kontakt
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Herr SIEGHARD GAMPER Amtsdirektor
| Tel. 0461/201407 Fax 0461/201410 |
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TRIENT
Dr. EUGENIO MARZIANI | Tel. 0461/201411 |
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BOZEN
Dr.in ANGELIKA MAYR | Tel. 0471/322121 Fax 0471/322127 |
Gesuche und Vordrucke
Mit Beschluss der Regionalregierung vom 1. September 2021, Nr. 170 wurde verfügt, dass die Frist für das Einreichen der Beitragsgesuche seitens Körperschaften, Vereinen und Komitees betreffend die Durchführung humanitärer Projekte vom 30. September auf den 30. November 2021 verschoben wird. Gesuche, die nicht auf den aktualisierten Vordrucken abgefasst wurden, werden nicht angenommen.
Die Gesuche betreffend Initiativen, die von Körperschaften und Vereinen mit Sitz in der
Provinz Trient durchgeführt werden, sind einzureichen bei:
AUTONOME REGION TRENTINO-SÜDTIROL
Amt für europäische Integration und humanitäre Hilfe
38122 Trient - Via Gazzoletti 2 – 4. Stock
Die Gesuche betreffend Initiativen, die von Körperschaften und Vereinen mit Sitz in der
Provinz Bozen durchgeführt werden, sind einzureichen bei:
AUTONOME REGION TRENTINO-SÜDTIROL
Amt für europäische Integration und humanitäre Hilfe
39100 BOZEN - Universitätsplatz 3 - 1. Stock
Bestimmungen
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Vereinheitlichter Text der Regionalgesetze vom 30. Mai 1993, Nr. 11, vom 29. November 1996, Nr. 5 und vom 16. Februar 2007, Nr. 1 betreffend humanitäre Initiativen
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DEKRET DES PRÄSIDENTEN DER REGION vom 25. November 2009, Nr. 9/L
Durchführungsverordnung zum Regionalgesetz vom 30.Mai 1993, Nr. 11 mit seinen späteren Änderungen und Ergänzungen betreffend die Unterstützung von humanitären Initiativen in Ländern, die von Kriegen oder Katastrophen betroffen sind oder die sich in besonders schwierigen wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen befinden. |
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Beschluss der Regionalregierung Nr. 170 vom 1. September 2021
Verlängerung der Einreichfrist für die Beitragsgesuche seitens Körperschaften Vereinen und Komitees betreffend die Durchführung humanitärer Initiativen vom 30. September bis zum 30. November 2021
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Beschluss der Regionalregierung Nr.144 des 28. Juli 2021
Zuweisung von Beiträgen an Körperschaften, Vereinigungen oder Komitees mit Sitz in der Provinz Trient für die Durchführung von humanitären Projekten in Ländern, die von Kriegen oder Katastrophen betroffen sind oder die sich in besonders schwierigen Verhältnissen wirtschaftlicher, sozialer oder bildungsmäßiger Art befinden (Durchführung pro 2021-2022).
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Beschluss der Regionalregierung Nr. 145 des 28. Juli 2021
Zuweisung von Beiträgen an Körperschaften, Vereinigungen oder Komitees mit Sitz in der Provinz Bozen für die Durchführung von humanitären Projekten in Ländern, die von Kriegen oder Katastrophen betroffen sind oder die sich in besonders schwierigen Verhältnissen wirtschaftlicher, sozialer oder bildungsmäßiger Art befinden (Durchführung pro 2021-2022).
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Beschluss der Regionalregierung vom 29.07.2020, Nr. 128
Genehmigung der Kriterien für die Zuerkennung der Beiträge an Körperschaften, Vereine und Komitees im Sinne des mit DPReg. vom 23. Februar 2010, Nr. 1/L genehmigten Vereinheitlichten Textes der Bestimmungen betreffend humanitäre Initiativen zur Unterstützung von Völkern der Länder, die von Kriegen oder Katastrophen betroffen sind oder die sich in besonders schwierigen Verhältnissen wirtschaftlicher, sozialer oder bildungsmäßiger Art befinden.
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Beschluss der Regionalregierung vom 29.07.2020, Nr. 133 Zuweisung von Beiträgen an Körperschaften, Vereinigungen oder Komitees im Sinne des mit DPReg. vom 23.2.2010, Nr. 1/L genehmigten Vereinheitlichten Textes der Bestimmungen betreffend humanitäre Initiativen zur Unterstützung von Völkern der Länder, die von Kriegen oder Katastrophen betroffen sind oder die sich in besonders schwierigen Verhältnissen wirtschaftlicher, sozialer oder bildungsmäßiger Art befinden. |