Initiativen zur Durchführung besonderer Tätigkeiten von regionalem Belang
Kontakt
|
---|
Herr SIEGHARD GAMPER Amtsdirektor
| Tel. 0461/201407 Fax 0461/201410 |
|
TRIENT
|
|
Dr.in SILVIA BISELLO Sachbearbeiterin | Tel. 0461/201410 |
Dr.in PATRIZIA LEONARDI Sachbearbeiterin | Tel. 0461/201321 |
|
---|
BOZEN
Dr. CLAUDIA MEENTEMEYER Sachbearbeiterin | Tel. 0471/322120 Fax 0471/322128 |
Gesuche und Vordrucke
Die Vordrucke der Beitragsgesuche können ab drei Monaten vor Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist des 30. November bzw. 30. April eines jeden Jahres von der Webseite heruntergeladen werden. Gesuche, die nicht auf den aktualisierten Vordrucken abgefasst wurden, werden nicht angenommen.
Die Gesuche betreffend Initiativen, die von Körperschaften und Vereinen mit Sitz in der
Provinz Trient durchgeführt werden, sind einzureichen bei:
AUTONOME REGION TRENTINO-SÜDTIROL
Amt für europäische Integration und humanitäre Hilfe
39100 TRIENT - Via Gazzoletti 2 – 4. Stock
Die Gesuche betreffend Initiativen, die von Körperschaften und Vereinen mit Sitz in der
Provinz Bozen durchgeführt werden, sind einzureichen bei:
AUTONOME REGION TRENTINO-SÜDTIROL
Amt für europäische Integration und humanitäre Hilfe
39100 BOZEN - Universitätsplatz 3 - 1. Stock
|
---|
Finanzierungsgesuche - Die mit anliegendem Formular beantragten Finanzierungen können gemäß dem Einheitstext, genehmigt mit DPRA vom 23. Juni 1997, Nr. 8/L, und der diesbezüglichen Durchführungsverordnung, DPReg. vom 2. April 2013, Nr. 24 (siehe unter „Bestimmungen“) gewährt werden. - Seit dem 26. Juni 2013 beträgt der Wert der Stempelmarke, die auf die Finanzierungsgesuche (soweit vorgesehen) zu geben ist € 16,00, abgeändert mit Gesetz vom 24. Juni 2013, Nr. 71, mit dem das Gesetzesdekret vom 26. April 2013, Nr. 43 umgesetzt wurde. |
|
---|
Gesuch um Finanzierung (Provinz Bozen)
Die Einreichungsfrist für die Beitragsgesuche endet jeweils am 30. April bzw. 30. November um 16.00 Uhr
|
|
---|
Auszahlungsgesuche Die gesetzlichen Grundlagen für die Auszahlung der gewährten Beiträge sind Folgende: der mit DPRA vom 23. Juni 1997, Nr. 8/L genehmigte Einheitstext, die mit DPReg. vom 2. April 2013, Nr. 24 genehmigte Durchführungsverordnung zum Einheitstext und die neue mit DPReg. vom 29. Oktober 2015, Nr. 79 genehmigte Durchführungsverordnung zum Einheitstext. |
|
---|
Gesuch um Auszahlung – Finanzielle Unterstützung – (Initiativen von besonderem Belang für die Region – Provinz Bozen)
|
|
---|
Ersatzerklärung betreffend die ehrenamtliche Tätigkeit
|
|
---|
Informationen |
|
---|
Mitteilung über die Nichtdurchführung der Initiative
|
|
---|
Programmatische Prioritäten für das Jahr 2022
Beschluss des Regionalausschusses nr. 199 vom 27.10.2021
Genehmigung der programmatischen Prioritäten für das Jahr 2022
|
Bestimmungen