Es sorgt für die Erarbeitung, Aktualisierung und Überarbeitung der regionalen Gesetzgebung und der entsprechenden Verordnungen auf nachstehenden Sachgebieten:
- Ordnung der örtlichen Körperschaften und der entsprechenden Gebietsabgrenzungen;
- Ordnung des Gemeindepersonals gemäß Art. 65 des Sonderautonomiestatuts;
- Volksabstimmung gemäß Art. 7 des Sonderautonomiestatuts;
- Anlegung und Führung der Grundbücher;
- Ordnung der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammern;
- Ordnung der Feuerwehrdienste;
- Ordnung der sanitären Körperschaften und der Krankenhauskörperschaften;
- Entfaltung des Genossenschaftswesens;
- Ordnung der Körperschaften für Boden- und Agrarkredit, der Sparkassen und der Raiffeisenkassen sowie der Kreditanstalten regionalen Charakters.
Es führt Beratungstätigkeit durch und leistet Beistand zu Gunsten der örtlichen Körperschaften auf den Sachgebieten betreffend die Ordnung der Gemeinden und des entsprechenden Personals.
Es überprüft die Verfassungsmäßigkeit der staatlichen Gesetzgebung in Zusammenhang mit den Sachgebieten, die in die regionale Gesetzgebungsbefugnis fallen, und schlägt eventuelle Anfechtungen vor.
Es überwacht, dass nicht in den Kompetenzbereich der Region eingegriffen wird, und schlägt, sofern nötig, Zuständigkeitsstreite vor. Es schlägt, sofern nötig, die Beteiligung der Region an Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof vor, die unmittelbar oder als Inzidentklage eingeleitet wurden.
Die Koordinierung erfolgt durch die
Abteilung II - Institutionelle Angelegenheiten, Ordnungsbefugnisse und Vorsorge.
Adresse
Amt für örtliche Körperschaften und Ordnungsbefugnisse
Via Gazzoletti 2
38122 TRIENT
Kontakt
entilocali@regione.taa.it
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Herr PAOLO FRANCESCHI Amtsdirektor | Tel. 0461/201037 Fax 0461/201310 |
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Dr. VALTER TOVAZZI Stellvertreter des Amtsdirektors | Tel. 0461/201207 Fax 0461/201310 |
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