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Komitee für Chancengleichheit/CUG
Zielsetzungen

(Tarifvertrag vom 1. Dezember 2008 – Art. 11)

(Beschluss der Regionalregierung vom 22. Jänner 2013, Nr. 7 – Art. 1)

Das Komitee für Chancengleichheit ist ein mit Tarifvertrag eingeführtes Organ, das aus einem Vertreter jeder in der Region repräsentierten Gewerkschaft und aus der gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von der Verwaltung namhaft gemacht werden, zusammengesetzt ist. Es hat die effektive Gleichbehandlung und Chancengleichheit der Geschlechter, die Bekämpfung jeglicher Form der direkten und indirekten Diskriminierung sowie die Förderung der Menschenwürde am Arbeitsplatz zum Ziel.

Das Komitee befasst sich gemäß den in Vertrags-, Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen sowie den einschlägigen EU- und staatlichen Richtlinien mit der Abfassung von Vorschlägen sowie mit Beratungen und Überprüfungen.

Im Rahmen der Verwaltung arbeitet das Komitee zusammen mit den damit beauftragten Dienststellen und Personen an der geschlechterbezogenen Analyse des Arbeitsumfeldes, um durch gemeinsame Aktionen die Verwirklichung der Chancengleichheit und eines guten Arbeitsklimas zu fördern. Zu diesem Zweck nimmt das Komitee auch außerhalb der Regionalverwaltung an Sitzungen, Treffen, Tagungen, Netzwerken von Gleichstellungsausschüssen und Diskussionsrunden teil und arbeitet mit den Gleichstellungsrätinnen des jeweiligen Bezugsgebietes zusammen.