Autonome Region Trentino-Südtirol
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ZWÖLFERKOMMISSION GENEHMIGT DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNG ZUR JUSTIZ


 
 
ZWÖLFERKOMMISSION GENEHMIGT DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNG ZUR JUSTIZ
Durch die von der Zwölferkommission genehmigte Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut in Sachen Gerichtsämter, die am 1. Jänner 2017 in Kraft treten wird, werden der Region Trentino-Südtirol die Befugnisse betreffend die Verwaltung und Organisation des Personals der Gerichtsämter in Trentino-Südtirol übertragen, die mit der Zustimmung des Justizministeriums auf die Autonomen Provinzen Trient und Bozen übergehen können. Diese zum ersten Mal im Dezember 2014 genehmigte Bestimmung hat sodann im Rahmen eines Austausches unter den verschiedenen betroffenen Ministerien die heute genehmigte Fassung erhalten. 
„Diese Legislaturperiode verzeichnet hiermit nach Abschluss eines langen Werdeganges einen wichtigen Erfolg“, betonte der Vizepräsident der Region Ugo Rossi, der sich bei allen Mitgliedern und dem Präsidenten der Kommission für das aufgebrachte Engagement bedankte. „Es handelt sich hierbei um einen der grundlegenden Schwerpunkte des Abkommens, das wir mit der Regierung abgeschlossen haben. Diese Durchführungsbestimmung, die nun die Zustimmung des Ministerrates erhalten muss, ist für die Steigerung unserer Wettbewerbsfähigkeit ganz besonders wichtig, da sie zu einer erhöhten Effizienz des Justizsystems führen kann, was in Italien von ausschlaggebender Bedeutung ist. Aus der Zusammenarbeit zwischen unseren beiden Provinzen sowie zwischen diesen und dem Staat geht unsere Autonomie gestärkt hervor.“



Datum: 28.06.2016