Durch die von
der Zwölferkommission genehmigte Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut in
Sachen Gerichtsämter, die am 1. Jänner 2017 in Kraft treten wird, werden der Region
Trentino-Südtirol die Befugnisse betreffend die Verwaltung und Organisation des
Personals der Gerichtsämter in Trentino-Südtirol übertragen, die mit der
Zustimmung des Justizministeriums auf die Autonomen Provinzen Trient und Bozen
übergehen können. Diese zum ersten Mal im Dezember 2014 genehmigte Bestimmung hat
sodann im Rahmen eines Austausches unter den verschiedenen betroffenen
Ministerien die heute genehmigte Fassung erhalten.
„Diese
Legislaturperiode verzeichnet hiermit nach Abschluss eines langen Werdeganges
einen wichtigen Erfolg“, betonte der Vizepräsident der Region Ugo Rossi, der
sich bei allen Mitgliedern und dem Präsidenten der Kommission für das
aufgebrachte Engagement bedankte. „Es handelt sich hierbei um einen der
grundlegenden Schwerpunkte des Abkommens, das wir mit der Regierung
abgeschlossen haben. Diese Durchführungsbestimmung, die nun die Zustimmung des
Ministerrates erhalten muss, ist für die Steigerung unserer
Wettbewerbsfähigkeit ganz besonders wichtig, da sie zu einer erhöhten Effizienz
des Justizsystems führen kann, was in Italien von ausschlaggebender Bedeutung
ist. Aus der Zusammenarbeit zwischen unseren beiden Provinzen sowie zwischen
diesen und dem Staat geht unsere Autonomie gestärkt hervor.“
Datum: 28.06.2016 |