Autonome Region Trentino-Südtirol
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Freitag, 26. April 2024   
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Grundzüge der Geschichte von Trentino-Südtirol
Grundzüge der Geschichte von Trentino-Südtirol von den Anfängen bis zur Autonomie

Unsere Region beginnt ihre Reise durch die Jahrhunderte mitsamt ihren einzigartigen Besonderheiten, die sie aus natürlicher Berufung zu einem Durchgangsgebiet und einem Berührungspunkt zwischen der Bevölkerung zweier großer kultureller Gebiete diesseits und jenseits der Alpen machen. Es ist ein Grenzgebiet, das sich seit jeher verschiedenen Sprachen und Kulturen gegenüber sieht. Es ist aber auch eine Region, die über Jahrhunderte hinweg ihre Einheit in Kultur und Brauch zu wahren wusste, die ihr zu ihrer heutigen Autonomie verholfen hat.
Die Geschichte unseres Gebietes geht auf das Jungpaläolithikum zurück, die Zeit, in der sich die Gletscher zurückzuziehen begannen, die noch einen Großteil der Täler zu Füßen der Dolomiten bedeckten. Auf die Eisenzeit und die ersten Ansiedlungen von Rätern im Sinne einer klar umrissenen Ethnie mit einer genau definierten kulturellen Identität gehen die ersten Zeugnisse menschlicher Präsenz in diesem Gebiet zurück.
Die Räter und Gallier, eine keltische Bevölkerung, drangen mehrere Male in das Alpengebiet vor. Zwischen dem I. und II. Jahrhundert v. Chr. wurde das von ihnen eroberte Gebiet in das Römische Reich eingegliedert. Die gesamte Region nördlich des Flusses Po – nämlich die transpadanische und zisalpinische – wurde von Rom nach der politischen und verwaltungsmäßigen Struktur einer römischen Kolonie neu organisiert und es wurde somit der Weg zur Christianisierung des Gebietes geöffnet. Durch den Untergang des Römischen Reiches waren die Territorien südlich und nördlich der Alpen den Einfällen der Barbaren ausgesetzt, bis zur langobardischen Herrschaft in der zweiten Hälfte des Jahres 500. Während der Landnahme der Halbinsel gründeten sie das Herzogtum Trient, das wie jede andere als strategisch bedeutend angesehene Mark seine Funktion auch dann beibehielt, als es 777 dem Karolingerreich einverleibt wurde. Zunächst als Herzogtum, danach als Mark des Heiligen Römischen Reiches nahm das Alpengebiet zunehmend die Gestalt einer autonomen politisch-territorialen Entität an und war strategisch von derart großer Bedeutung, dass es sich zum Zankapfel der nach der Auflösung des Reiches Karls des Großen regierenden Machthaber entwickelte. In diesem geschichtlichen Rahmen wurde die Mark Trient im Jahr 888 von Berengar, König des italienischen Teiles des nunmehr zerbröckelten Karolingerreichs, an Arnulf von Kärnten, dem Herrscher des deutschen Reiches, übertragen.
Der Übergang der Mark Trient zu den Lehen des deutschen Reiches bewirkte, dass die Alpengebiete von der Herrschaft der Kärntner Prinzen an das sächsische Reich und dann an das fränkische Reich übergingen, wonach sie dann endgültig unter das Herzogtum Bayern fielen.
Die Entstehung des Fürstbistumes Trient im Jahre 1027 war eine direkte Folge der strengen Lehnspolitik zu Zeiten Kaiser Konrad II. des Saliers.
In jener Zeit war das Lehnsinstitut, das die Erblichkeit der Privilegien und die unabhängige Herrschaftsgewalt der kleinen Herren innerhalb ihrer Besitztümer vorsah, für den Kaiser eine ständige Quelle von Auseinandersetzungen. Insbesondere bewirkten die Lehensbeziehungen zwischen dem Herrscher und den großen Geschlechtern seines Reiches, bei denen es sich in Wirklichkeit um kleine Erbstaaten innerhalb des Staates handelte, eine ständige Verringerung des persönlichen Bodenbesitzes des Kaisers. Die Erblichkeit der Privilegien versetzte hingegen die großen Lehnsherrn in die Lage, jede Gelegenheit nutzen zu können, um die Macht und die Autorität der kaiserlichen Krone zu destabilisieren und an sich zu reißen.
Die Belehnung der Bischöfe, die, da sie dem Klerus angehörten, kein Recht auf Anerkennung rechtmäßiger Erben hatten, stellte in dieser Hinsicht eine äußerst weitblickende Entscheidung des Kaisers dar. Auf diese Weise sicherte er sich eine langfristige gebietliche Verwaltung ohne gefährliche dynastische Ansprüche.
Die ersten beiden Jahrhunderte des Jahrtausends stellten für das Fürstentum eine Blütezeit dar, während der unter Bischof Gebhard das erste Beispiel eines demokratischen Statuts in unserem Gebiet ausgearbeitet wurde. Eben mit diesem Statut entstand 1111 die „Magnifica Comunità di Fiemme“, der erste Gerichtsbezirk mit einer Art bürgerlichen Selbstregierung, der keinem Lehensinstitut unterworfen war.
Die Macht der Fürstbischöfe über ein Gebiet, das sich im Wesentlichen nicht von dem der gegenwärtigen Region unterschied, näherte sich mit der Bischofswürde von Friedrich von Wangen ihrem Höhepunkt. Er stärkte die Rechte der Fürstbischöfe und verankerte die Weitervererbung deren Herrschaftsgewalt im „Codex Wangianus“. Die Jahre danach waren von inneren Zwistigkeiten gekennzeichnet, eben wegen dieser Zugehörigkeit der Fürstbischöfe zum Klerus, die für eine immer gegen die subversive Einstellung der großen Geschlechter kämpfende kaiserliche Hegemonie ein siegreiches Bollwerk darstellten.
Dem Bischof wurde einst eine für jene Zeiten ungewöhnlich weitreichende fürstliche Gewalt verliehen. Hierarchisch gesehen unterstand er nur dem Kaiser, dessen öffentliche Funktionen er ausübte. Aber gerade dieses sein kirchliches Amt, das ihn auf eine höhere Ebene stellte, beeinträchtigte ihn in der Ausübung der weltlichen Regierungsaufgaben, vor allem bei der Verteidigung des Gebietes und der zuweilen forcierten Auferlegung von Gesetzen und Zöllen. In diesem Kontext entstand die Figur des Advokaten der Kirche.
Das erste Geschlecht, das dieses Amt ausübte, waren die Grafen von Flavon, danach im Jahre 1250 die Grafen von Tirol. Während dieser Zeit wurde die Advokatur ein vererbliches Amt, das so sehr an Macht gewann, dass die mit dem Auftrag verbundene Untertänigkeit allmählich verschwand. Der Auftrag zur Verteidigung der Herrschaftsgewalt der Bischöfe wurde auf diese Weise zu einem Instrument, das es den Grafen von Tirol ermöglichte, - wenn auch aufgrund einer legitimen Ernennung durch den Fürstbischof -, sich einen Großteil der Trentiner Lehen zu eigen zu machen, wodurch der Grundstein für die spätere Grafschaft Tirol gelegt wurde.
Dieses Geschlecht, das das Machtgleichgewicht des Fürstentums stark beeinträchtigt hatte, starb um die Mitte des 14. Jahrhunderts mit dem Tod von Meinhard III., dem Erben von Margherita, der letzten Gräfin von Tirol aus, die ihre Besitztümer ihren nächsten Verwandten, den Herzögen von Habsburg vermachte. Von diesem Augenblick an wurde unsere Region Teil jener politischen Realität, die später das Habsburgische Kaiserreich werden sollte und dem sie – im Wesentlichen – erst durch den Ersten Weltkrieg nicht mehr angehört hätte.
Das Fürstentum überlebte – wenn auch mit geringeren Machtansprüchen – die politischen Umwälzungen, die die Jahre vor 1500 kennzeichneten. Mit der Investitur von Bernhard von Cles, Kardinal, Kanzler des Kaiserreiches und Sprössling einer den Habsburgern ergebenen Adelsfamilie, gewann es dann wieder an Boden. Er war eine große Persönlichkeit und ein ausgezeichneter Diplomat, der das Fürstentum auf die bedeutendste kirchliche Zusammenkunft in der katholischen Geschichte vorbereitet hat, nämlich das Konzil von Trient, das erst nach seinem Tod stattfand, wodurch unsere Region für einen Zeitraum von ungefähr zwanzig Jahren in den Mittelpunkt der politischen Geschehnisse in Europa rückte.
Bernhard von Cles, einem wahren Fürsten der Renaissance, verdanken wir die verschiedenen architektonischen Werke in Trient und Umgebung, die Abfassung des „Codex Clesianus“, die Stärkung der Rechte und Privilegien des Fürstentums und eine Umorganisierung dessen Beziehungen mit der Bevölkerung der Grafschaft, die 1527 durch die „Statuti Clesiani“ kundgemacht wurden.
Der aufgeklärten Regierung von Bernhard von Cles folgte die Dynastie der Madruzzo, die dem Fürstentum über ein Jahrhundert hinweg eine stabile Regierung gewährleistete. Es folgte eine Zeit ständiger Zwistigkeiten zwischen den Grafen von Tirol und dem Österreichischen Herrscherhaus, das 1665 die ersteren ersetzte. Diese Zwistigkeiten, die zunehmend zu einer der Einschränkung der weltlichen Gewalt führten, bewirkten, dass die Herrschaftsgewalt der Fürstbischöfe zu einer reinen Formalität wurde, was bis zum Tode von Pietro Vigilio Thun andauerte, dem letzten Fürstbischof von Trient, der die weltliche Gewalt innehatte.
In den Jahren zwischen dem 18. und dem 19. Jahrhundert stand unsere Region unter der aufgeklärten Regierung Maria Theresias von Österreich und deren Sohn Joseph II. Obwohl die traditionelle Verwaltungsautonomie eingeschränkt war, die über Jahrhunderte hinweg unsere Geschichte gekennzeichnet hatte, wurden eine Reihe von Reformen eingeführt - vor allem die Schulpflicht -, die die Lebensqualität der Bevölkerung merklich verbesserten. Im Jahre 1796 fielen die napoleonischen Truppen in Trient ein, ein Gebiet, das wenige Jahre später wieder an Österreich angeschlossen wurde, um dann infolge des Friedens von Pressburg im Jahre 1805 Bayern zuzufallen. Die Annexion an Bayern löste 1809 eine Volksrevolte aus, die vom Andreas Hofer angeführt wurde. Er führte das Kommando über Bauern aus der gesamten Region und erzielte unerhoffte Erfolge gegen die französisch-bayrischen Truppen, die in dem von Österreich zur Rückeroberung der verlorenen Gebiete begonnenen Krieg kämpften. Trotz aller Bemühungen wurde unsere Region erst durch den Wiener Kongress im Jahre 1815 Österreich wieder zugesprochen.
In den darauf folgenden Jahren bis 1848 gab es in Trentino-Südtirol keine einschneidenden Ereignisse. Zu jener Zeit, in der sich in ganz Europa nationalistische Bewegungen breit machten, protestierte das Volk in Trient und Rovereto und forderte Autonomie und Trennung des Gebietes von Österreich zugunsten Italiens. Obwohl die Aufstände im Jahr 1848 nur von einer begrenzten und liberalen Elite vorangetrieben wurden, stellen sie dennoch die Grundlage für eine allgemeine Unzufriedenheit dar, die sich die ersten politischen Gruppierungen jener Zeit sowie die irredentistische Bewegung, der Cesare Battisti vorstand, zu Nutze machten. Das Österreichisch-ungarische Kaiserreich Franz Josephs, in dem große Spannungen schwelten und das allgemein geschwächt war, führte gegenüber den Dissidenten eine äußerst starre und unterdrückende Politik, die 1914 in Sarajevo zur Ermordung des Erzherzogs Franz Ferdinand führte, dem einzigen Erben des Kaiserreiches.
Es brach der Erste Weltkrieg aus und die Niederlage Österreichs brachte infolge des Vertrages von Saint-Germain die Annexion unserer Region an das Italienische Königreich mit sich. Einige Vertreter der Bevölkerung Trentino-Südtirols forderten umgehend die Wahrung der gesetzgeberischen und verwaltungsmäßigen Autonomie, die unter dem Österreichisch-ungarischen Kaiserreich bestand und die von Viktor Emanuel III. akzeptiert wurde, indem er eine Reihe von Studien anordnete, die die Machbarkeit beweisen sollten. Der Beginn des faschistischen Regimes, das auf einem nationalistischen und zentralistischen Staat gründete, ließ jedoch die Hoffnung auf die ersehnte Wiedereinführung einer autonomen Verwaltung verblassen.
1921 begann die gewaltsame Unterdrückung durch die Faschisten, die Widerständler des Trentiner und Südtiroler Regimes verhafteten oder verbannten.
Zu diesen gehörte auch Alcide Degasperi, der in einer Rede im Juni desselben Jahres ein auf soliden historischen und kulturellen Grundlagen fundierendes Autonomieprojekt vorgebracht hatte, das seiner Überzeugung nach der einzige Weg zur Beilegung der nationalistischen Konflikte war, die nach dem Ersten Weltkrieg im Königreich herrschten.
Die Unterdrückung, die vor allem die deutschsprachigen Südtiroler zu spüren bekamen, dauerte bis 1939, dem Jahr, in dem zwischen Mussolini und Hitler das Abkommen über die berüchtigte „Option“ unterzeichnet wurde. Sie betraf die Pflicht für die deutsch- und ladinischsprachigen Bewohner des Gebietes, zu wählen, ob sie ins Reich auswandern oder dableiben und vollkommen auf ihre ethnische Identität verzichten wollten. 1940 trat Italien an der Seite Deutschlands in den Krieg ein und kämpfte bis 1943, dem Jahr des Sturzes des faschistischen Regimes und der Unterzeichnung des Waffenstillstands mit den Alliierten.
Das deutsche Heer besetzte einen Großteil Norditaliens, demzufolge die Provinzen Trient, Bozen und Belluno, die bis Kriegsende mit der Bezeichnung „Alpenvorland“ zu einem Teil des Reiches wurden. Als 1945 die alliierten Truppen Trient und Bozen erreichten, übernahmen die Befreiungskomitees der Partisanen, die während der gesamten Zeit der Besetzung ständig aktiv waren, unter dem Schutz der alliierten Militärregierung die Kontrolle über die Region.
Die Autonomie der Region Trentino-Südtirol ist in dem am 5. September 1946 von den Außenministern Italiens und Österreichs, Alcide Degasperi und Karl Gruber, in Paris unterzeichneten Abkommen verankert. Erst durch die sogenannte Streitbeilegungserklärung vom 12. Juni 1992 wurde die 1960 begonnene Streitigkeit betreffend die ausstehende Durchführung des Pariser Abkommens zwischen Österreich und Italien vor den Vereinten Nationen beigelegt und es kam zur endgültigen Verwirklichung der Autonomie.
Der Pariser Vertrag wurde von den Siegermächten des Zweiten Weltkrieges zum Schutze der deutschen Minderheit gefordert, und zwar unmittelbar nach dem Entschluss, die von den Wortführern der Südtiroler Bevölkerung verlangte Wiedervereinigung Südtirols mit Österreich nicht zu gewähren. Das Abkommen wurde ein Bestandteil des Friedensvertrags der Alliierten mit Italien.
Die Gründe für die Gewährung einer so umfangreichen Autonomie liegen sowohl in der traditionellen Selbstverwaltung des Alpenlandes, zu dem auch die Region Trentino-Südtirol gehört, als auch in der Überlegung zweier Staatsmänner, das Problem des Zusammenlebens verschiedener Sprachgruppen durch die Zuerkennung besonderer Maßnahmen zum Schutze ihrer Sprache und Kultur zu lösen, statt die Bevölkerung umzusiedeln, wie es damals in anderen kritischen Grenzgebieten geschah.
Südtirol hatte gerade eine lange, schwere Zeit durchgestanden, in der die faschistische Politik mit verschiedenen Mitteln versucht hatte, die deutsche Minderheit zu entnationalisieren. Darüber hinaus hatte das Dritte Reich zusammen mit dem Regime Mussolinis die Südtirol-Frage durch die sogenannte „Option" von 1939 und die Umsiedlung der Bevölkerung auf drastische und dramatische Weise zu lösen versucht. Während der zwanzig Monate der „Operationszone Alpenvorland" (1943-1945) wurde die italienische Herrschaftsgewalt über die Provinzen Bozen, Trient und Belluno tatsächlich aufgehoben. All dies geschah zu einem Zeitpunkt, zu dem sich die nationalistischen Konflikte innerhalb einer mehrsprachigen Region, die mindestens bis auf das Ende des 19. Jahrhunderts zurückgehen, zugespitzt hatten.
Der Artikel 1 des Pariser Abkommens, das am 24. Dezember 1947 im Gesetzblatt der Republik veröffentlicht wurde, besagt: „Die deutschsprachigen Einwohner der Provinz Bozen und der benachbarten zweisprachigen Gemeinden der Provinz Trient genießen die volle Gleichberechtigung mit den italienischsprachigen Einwohnern im Rahmen besonderer Maßnahmen zum Schutze der volklichen Eigenart und der kulturellen und wirtschaftlichen Entwicklung der deutschen Sprachgruppe". Mit Artikel 2 wird der Bevölkerung von Trentino-Südtirol die Ausübung einer autonomen Gesetzgebungs- und Vollzugsgewalt zuerkannt.
Am 26. Februar 1948 wurde mit Verfassungsgesetz des italienischen Parlaments das erste Autonomiestatut genehmigt, mit dem die Region und die beiden Provinzen Bozen und Trient errichtet wurden.
Die Durchführung der im Autonomiestatut vorgesehenen Maßnahmen war jedoch äußerst schwierig. Die Vertreter der deutschen Minderheit bemängelten auch bald die ausstehende Durchführung der im Gruber-Degasperi-Abkommen enthaltenen Bestimmungen.
Zu dieser Zeit wuchsen die politischen und sozialen Spannungen und führten zu einer Reihe von Bombenanschlägen. 1960 unterbreitete der österreichische Bundeskanzler Bruno Kreisky die Südtirol-Frage der Vollversammlung der Vereinten Nationen, die darauf mit zwei Resolutionen beide Staaten zu Verhandlungen aufforderte, um eine Lösung sämtlicher die Anwendung des Pariser Abkommens betreffenden Streitigkeiten zu finden.
Die italienische Regierung errichtete eine Studienkommission, welche die Probleme Südtirols analysieren sollte. Diese bemühte sich mehrere Jahre um die Ausarbeitung von Bestimmungen, die die Zustimmung des österreichischen Nationalrates und der politischen Vertreter Südtirols finden sollten. 1969 wurden die Verhandlungen abgeschlossen und das sogenannte „Paket" betreffend die Maßnahmen zum Schutz der Südtiroler Bevölkerung genehmigt.
Das von der SVP-Landesversammlung sowie vom italienischen und österreichischen Parlament genehmigte „Paket" wurde zur politischen Grundlage der neuen Autonomie.
Auf diese Weise entstand das zweite Autonomiestatut, das am 10. November 1971 vom italienischen Parlament genehmigt wurde. Mit diesem Statut wird den beiden Provinzen Trient und Bozen eine große Anzahl von Gesetzgebungsbefugnissen übertragen, für die bis dahin die Region zuständig war, zu denen weitere vom Staat übertragene Zuständigkeiten hinzukamen. Im Laufe der zwanzig darauf folgenden Jahre wurde die Autonomie durch die Einsetzung paritätischer Kommissionen (zusammengesetzt aus Vertretern des Staates und der Autonomien), die zur Abfassung der Durchführungsbestimmungen zum Statut errichtet wurden, noch erweitert, wobei sie - auch aufgrund des sich auf gesamtstaatlicher Ebene ausbreitenden Regionalismus - den Geist und das Ausmaß einer Territorialautonomie annahm.
Im neuen Statut wird außerdem festgelegt, dass nicht nur die deutsche Sprachgruppe geschützt werden soll, sondern auch die anderen in der Region lebenden Minderheiten, wie die Ladiner beider Provinzen.
Ein Grundelement des Autonomiesystems ist die Zweisprachigkeit. Im sozio-ökonomischen Bereich hingegen wird versucht, durch den ethnischen „Proporz" ein Gleichgewicht zu erreichen, aufgrund dessen die Stellen im öffentlichen Dienst und die Unterstützungen im Sozialbereich (z.B. die Zuweisung von Volkswohnungen) je nach Stärke der Sprachgruppen vergeben bzw. gewährt werden.
Gegenwärtig wird eine mögliche Anpassung der institutionellen Rolle der Region an die in den letzten zwanzig Jahren eingetretenen Änderungen in Erwägung gezogen.