Autonome Region Trentino-Südtirol
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KOMPATSCHER BESPRICHT KOMPETENZÜBERNAHME MIT GEWERKSCHAFTEN

 
 
KOMPATSCHER BESPRICHT KOMPETENZÜBERNAHME MIT GEWERKSCHAFTEN
Wie angekündigt, hat sich der Präsident der Region, Arno Kompatscher, heute (24. Jänner) mit den Gewerkschaftsvertretern im Landhaus 1 in Bozen an einen Tisch gesetzt, um über die Übernahme von Befugnissen für die Verwaltungstätigkeit im Gerichtswesen durch die Region Trentino-Südtirol zu sprechen und zu informieren. Im Besonderen ging es dabei um die Übernahme des Verwaltungspersonals und das entsprechende Übernahmeverfahren. Es handelt sich dabei um rund 400 Bedienstete, die bisher Staatsbedienstete waren und nun in der Region einen neuen Dienstherrn erhalten.
Im Mittelpunkt der heutigen Besprechung stand der Übergang des Verwaltungspersonals und die Frage nach der Repräsentativität der Gewerkschaften angesichts der neuen Zuordnung. Die Gewerkschaften wollen innerhalb der kommenden zwei Wochen einen gemeinsamen Nenner finden und der Regionalregierung einen Vorschlag unterbreiten.
"Uns ist es wichtig, dass möglichst schnell eine Lösung gefunden wird, um uns dann an die Arbeit zu machen und die Zuständigkeiten wahrzunehmen, die uns mit der neuen Durchführungsbestimmung übertragen wurden", erklärte nach der Sitzung Präsident Kompatscher.
Der Ministerrat in Rom hatte am 29. Dezember 2016 mit der Genehmigung der entsprechenden Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut den Weg frei gemacht hat für die Übertragung von Befugnissen für die Verwaltungstätigkeit im Gerichtswesen an die Region beziehungsweise an die Länder Südtirol und Trentino. Die Durchführungsbestimmung muss nun noch vom Staatspräsidenten ausgefertigt werden und tritt dann nach ihrer Veröffentlichung im Gesetzesanzeiger in Kraft. Sie sieht vor, dass ab 2017 die Region Trentino-Südtirol für die Verwaltungs- und Organisationstätigkeit der Gerichtsämter einschließlich des Verwaltungspersonals zuständig ist. Ausgenommen ist das Richterpersonal einschließlich jenes der Staatsanwaltschaft. Zudem gehen auch die Gerichtssitze, sofern im Besitz des Staates, kostenlos ins Eigentum der Region beziehungsweise der Länder über.



Datum: 25.01.2017