Die Gemeinderatssitzungen können in Zukunft digital dokumentiert
werden, um keine Protokolle mehr schreiben zu müssen. Der entsprechende
Gesetzesentwurf Nr. 98 der Regionalregierung ist gestern vom Regionalrat
genehmigt worden. “Nicht immer hat die Digitalisierung Vereinfachungen
und Kosteneinsparungen gebracht. In diesem Fall ist sicherlich beides
gegeben“, sagt Regionalassessor Josef Noggler. „Es sollte alsbald an
eine Anwendung des Systems auch im Regionalrat nachgedacht werden“,
betonte Nogler.
Für die Protokollierung von Sitzungen ist eine reine
Tonbandaufzeichnung immer günstiger als diese im Nachhinein zu
verschriftlichen. Nach der Einführung der digitalen Einberufung und
Übermittlung der Unterlagen kann nunmehr auch eine Audio- oder
Videoaufnahme der Sitzung als Sitzungsprotokoll gelten.
Dieses Gesetz ist auf direkter Initiative der Gemeinden gestartet.
„Es ist ein gutes Beispiel dafür, dass die Gemeinden selbst am besten
wissen, welche Gesetze sie brauchen“, sagt Nogler. Es sei dies der erste
Vorschlag seit Einführung des Initiativrechts der Gemeinden. „Wir
können nun sagen, dass es funktioniert. Auch bei anderen für Gemeinden
relevanten Themen können direkte Initiativen zielführend sein.“
Datum: 13.06.2017 |