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SCHRIFTLICHE PROTOKOLLIERUNG IN GEMEINDERÄTEN ÜBERFLÜSSIG

 
 
SCHRIFTLICHE PROTOKOLLIERUNG IN GEMEINDERÄTEN ÜBERFLÜSSIG
Die Gemeinderatssitzungen können in Zukunft digital dokumentiert werden, um keine Protokolle mehr schreiben zu müssen. Der entsprechende Gesetzesentwurf Nr. 98 der Regionalregierung ist gestern vom Regionalrat genehmigt worden. “Nicht immer hat die Digitalisierung Vereinfachungen und Kosteneinsparungen gebracht. In diesem Fall ist sicherlich beides gegeben“, sagt Regionalassessor Josef Noggler. „Es sollte alsbald an eine Anwendung des Systems auch im Regionalrat nachgedacht werden“, betonte Nogler.
Für die Protokollierung von Sitzungen ist eine reine Tonbandaufzeichnung immer günstiger als diese im Nachhinein zu verschriftlichen. Nach der Einführung der digitalen Einberufung und Übermittlung der Unterlagen kann nunmehr auch eine Audio- oder Videoaufnahme der Sitzung als Sitzungsprotokoll gelten.
Dieses Gesetz ist auf direkter Initiative der Gemeinden gestartet. „Es ist ein gutes Beispiel dafür, dass die Gemeinden selbst am besten wissen, welche Gesetze sie brauchen“, sagt Nogler. Es sei dies der erste Vorschlag seit Einführung des Initiativrechts der Gemeinden. „Wir können nun sagen, dass es funktioniert. Auch bei anderen für Gemeinden relevanten Themen können direkte Initiativen zielführend sein.“ 



Datum: 13.06.2017