Wie angekündigt, hat sich der Präsident der Region, Arno Kompatscher,
heute (24. Jänner) mit den Gewerkschaftsvertretern im Landhaus 1 in
Bozen an einen Tisch gesetzt, um über die Übernahme von Befugnissen für
die Verwaltungstätigkeit im Gerichtswesen durch die Region
Trentino-Südtirol zu sprechen und zu informieren. Im Besonderen ging es
dabei um die Übernahme des Verwaltungspersonals und das entsprechende
Übernahmeverfahren. Es handelt sich dabei um rund 400 Bedienstete, die
bisher Staatsbedienstete waren und nun in der Region einen neuen
Dienstherrn erhalten.
Im Mittelpunkt der heutigen Besprechung stand der Übergang des
Verwaltungspersonals und die Frage nach der Repräsentativität der
Gewerkschaften angesichts der neuen Zuordnung. Die Gewerkschaften wollen
innerhalb der kommenden zwei Wochen einen gemeinsamen Nenner finden und
der Regionalregierung einen Vorschlag unterbreiten. "Uns ist es wichtig, dass möglichst schnell eine Lösung gefunden
wird, um uns dann an die Arbeit zu machen und die Zuständigkeiten
wahrzunehmen, die uns mit der neuen Durchführungsbestimmung übertragen
wurden", erklärte nach der Sitzung Präsident Kompatscher. Der Ministerrat in Rom hatte am 29. Dezember 2016 mit der Genehmigung
der entsprechenden Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut den Weg
frei gemacht hat für die Übertragung von Befugnissen für die
Verwaltungstätigkeit im Gerichtswesen an die Region beziehungsweise an
die Länder Südtirol und Trentino. Die Durchführungsbestimmung muss nun
noch vom Staatspräsidenten ausgefertigt werden und tritt dann nach ihrer
Veröffentlichung im Gesetzesanzeiger in Kraft. Sie sieht vor, dass
ab 2017 die Region Trentino-Südtirol für die Verwaltungs- und
Organisationstätigkeit der Gerichtsämter einschließlich des
Verwaltungspersonals zuständig ist. Ausgenommen ist das Richterpersonal
einschließlich jenes der Staatsanwaltschaft. Zudem gehen auch
die Gerichtssitze, sofern im Besitz des Staates, kostenlos ins Eigentum
der Region beziehungsweise der Länder über.
Datum: 25.01.2017 |