Seit dem 1. Juni 2004 ist in der Region die strafrechtliche Mediationsstelle tätig, die über zwei Sektionen - eine in Trient und eine in Bozen – verfügt.
Die Stelle ist für unentgeltliche Mediationstätigkeit in Bezug auf Strafverfahren auf Strafantrag zuständig, die von den Friedensrichtern der Mediationsstelle unterbreitet werden. Die Parteien können diesen Dienst, auch mittels ihrer Rechtsvertreter, in Anspruch nehmen, indem sie dies über den Friedensrichter beantragen, vor den sie geladen sind.
Die Vermittlungstätigkeit sieht eine dritte neutrale Partei, d.h. den Strafrechtsmediator vor, dem die Aufgabe anvertraut ist, die Wiedergutmachung der Beziehungen zwischen zwei oder mehreren Personen zu begünstigen, die im Gesetz als Täter und Opfer bezeichnet werden.
Die Mediation bietet den Personen, die in eine Straftat verwickelt sind, die Möglichkeit, die Tatbestände vorzubringen und die eigenen Gefühle hinsichtlich der geschehenen Tat auszudrücken und kann zur Wiedergutmachung der Folgen von strafbaren Handlungen beitragen.
Die strafrechtliche Mediationsstelle wurde von der Region Trentino-Südtirol eingerichtet, um die Tätigkeit der Friedensrichter der Region zu unterstützen und um ihnen die gesetzlich vorgesehene Vermittlungstätigkeit zu gewährleisten (Art. 29 Abs. 4 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 28. August 2000, Nr. 274).
Ab dem 1. Oktober 2005 sind Mediationsprogramme betreffend den Jugendstrafbereich in der Provinz Trient aktiv. Die Region Trentino-Südtirol bietet somit den Jugendgerichtsbehörden der Provinz Trient und dem Amt des Sozialdienstes für Minderjährige Trient die Möglichkeit, den Vermittlungsdienst der Mediationsstelle in Anspruch zu nehmen.
Augrund der in der zwischen dem Justizministerium, der Autonomen Provinz Trient und der Autonomen Region Trentino-Südtirol im Jahre 2012 unterzeichneten institutionellen Vereinbarung vorgesehenen Zusammenarbeit konnten danach auch die Außenstellen der Gefängnisverwaltung die Mediationsstelle in Anspruch nehmen, um während des Strafvollzugs im Bezirksgefängnis bzw. im offenen Strafvollzug den Täter-Opfer-Ausgleich auch mittels wiedergutmachender Handlungen zugunsten des Opfers und der Gemeinschaft sowie der Ausarbeitung von Wiedergutmachungsprojekten durchzuführen.
Institutionelle Vereinbarung vom 13. September 2012
Infolge des mit Gesetz Nr. 67/2014 eingeführten Rechtsinstituts der Betreuung auf Probe auch für erwachsene Angeklagte wurden mit dem im Monat April zwischen der Regionalen Gefängnisverwaltungsbehörde und der Autonomen Region Trentino-Südtirol unterzeichneten Einvernehmensprotokoll die Ressourcen der Mediationsstelle für die Einleitung des Täter-Opfer-Ausgleichs im Rahmen der von den Ämtern für den offenen Strafvollzug festgelegten Behandlungsprogramme zur Verfügung gestellt.
Einvernehmensprotokoll 29.-30. April 2015
Gemäß dem am 5. Oktober 2015 von der Autonomen Region Trentino-Südtirol und dem Landtag der Autonomen Provinz Trient unterzeichneten Einvernehmensprotokoll arbeitet die Mediationsstelle mit der Volksanwaltschaft Trient im Rahmen deren Aufgaben als Jugendanwaltschaft zusammen, indem sie diese bei den Gesprächen mit Minderjährigen sowie bei der Planung und Einleitung von spezifischen Maßnahmen oder Mediationsprogrammen unterstützt, welche neben den Minderjährigen auch deren Familien oder andere Beteiligte bzw. Einrichtungen einbeziehen können.
Einvernehmensprotokoll 5. Oktober 2015
STELLE FÜR WIEDERGUTMACHUNGSJUSTIZ
TRIENT: Amtsgebäude der Region, Via Gazzoletti 2, Trient
Tel. 0461 201922 – 201923 - Fax 0461 201423
BOZEN: Amtsgebäude der Region, Universitätsplatz 3, Bozen
Tel. 0471 322119 - Fax 0471 322156