Autonome Region Trentino-Südtirol
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REGION UND STAATSANWALTSCHAFT UNTERZEICHNEN KOOPERATIONSVEREINABRUNG

 
 
REGION UND STAATSANWALTSCHAFT UNTERZEICHNEN KOOPERATIONSVEREINABRUNG
  Am Sitz der Generalstaatsanwaltschaft in Trient ist heute (18. Oktober) eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen den Staatsanwaltschaften und der Region Trentino-Südtirol unterzeichnet worden. Das Abkommen, das heute in Trient die Generalstaatsanwaltschaft Trient, die Staatsanwaltschaften von Trient, Bozen und Rovereto sowie der für Friedensgerichte zuständige Regionalassessor unterzeichnet haben, soll die Gerichtsämter durch die Unterstützung der strafrechtlichen Mediationsstelle der Region entlasten. Diese "Stelle für Wiedergutmachungsjustiz" wurde 2004 auf der Grundlage einer Durchführungsbestimmung eingerichtet und ermöglicht es den Friedensrichtern, Mediatoren in Strafverfahren einzubeziehen. 2005 wurde die Tätigkeit dieser Stelle auf die Jugendgerichtsbarkeitund auf den Strafvollzug ausgedehnt. Dabei geht es selbstverständlich um jene Verfahren, die in den Zuständigkeitsbereich des Friedensgerichts fallen, also um geringfügige Straftaten.
Mehr als 64 Prozent der Verfahren seien im vergangenen Jahr nach Einschaltung des Friedensgerichts durch eine Rücknahme der Anzeige beigelegt worden, betonte heute in Trient Generalstaatsanwalt Giovanni Ilarda. Dies bedeute, dass der Aufwand der Ordnungskräfte, von Staatsanwaltschaft und Kanzleiämtern viel geringer hätte sein können, wenn die Anzeige zu einem früheren Zeitpunkt zurückgenommen worden wäre, so der Staatsanwalt. Nach seinen Worten „zielt die Vereinbarung mit der Region darauf ab, genau dies zu erreichen, mit positiven Auswirkungen auf wirtschaftlicher und sozialer Ebene und auf die Arbeitsbelastung der Justizbehörden“. Dies sei - so der Generalstaatsanwalt abschließend - die erste Vereinbarung dieser Art in ganz Italien. Er kündigte an, die Ergebnisse im Hinblick auf eine mögliche Ausdehnung auf andere Straftaten überwachen und bewerten zu wollen. „Dank dieses Übereinkommens“, betonte hingegen der zuständige Regionalassessor, „kommt der Tätigkeit der Mediationsstelle in der Verhandlungsphase noch mehr Bedeutung zu, nicht nur was die Tätigkeit der Friedensrichter angeht; sondern auch um geringfügigere Strafverfahren schnell und ohne großen Aufwand zu bereinigen, mit positiven Auswirkungen auf die Betroffenen, die Gemeinschaft und den sozialen Zusammenhalt.“


Datum: 18.10.2018