Am Sitz der
Generalstaatsanwaltschaft in Trient ist heute (18. Oktober) eine Vereinbarung
zur Zusammenarbeit zwischen den Staatsanwaltschaften und der Region
Trentino-Südtirol unterzeichnet worden. Das Abkommen, das
heute in Trient die Generalstaatsanwaltschaft Trient, die Staatsanwaltschaften
von Trient, Bozen und Rovereto sowie der für Friedensgerichte zuständige
Regionalassessor unterzeichnet haben, soll die Gerichtsämter durch die
Unterstützung der strafrechtlichen Mediationsstelle der Region entlasten. Diese
"Stelle für Wiedergutmachungsjustiz" wurde 2004 auf der Grundlage
einer Durchführungsbestimmung eingerichtet und ermöglicht es
den Friedensrichtern, Mediatoren in Strafverfahren einzubeziehen. 2005
wurde die Tätigkeit dieser Stelle auf die Jugendgerichtsbarkeitund
auf den Strafvollzug ausgedehnt. Dabei geht es selbstverständlich um jene
Verfahren, die in den Zuständigkeitsbereich des Friedensgerichts fallen, also
um geringfügige Straftaten.
Mehr als 64
Prozent der Verfahren seien im vergangenen Jahr nach Einschaltung des
Friedensgerichts durch eine Rücknahme der Anzeige beigelegt worden, betonte
heute in Trient Generalstaatsanwalt Giovanni Ilarda. Dies bedeute, dass der
Aufwand der Ordnungskräfte, von Staatsanwaltschaft und Kanzleiämtern viel geringer
hätte sein können, wenn die Anzeige zu einem früheren Zeitpunkt zurückgenommen
worden wäre, so der Staatsanwalt. Nach seinen Worten „zielt die Vereinbarung
mit der Region darauf ab, genau dies zu erreichen, mit positiven Auswirkungen
auf wirtschaftlicher und sozialer Ebene und auf die Arbeitsbelastung der
Justizbehörden“. Dies sei - so der Generalstaatsanwalt abschließend - die erste
Vereinbarung dieser Art in ganz Italien. Er kündigte an, die Ergebnisse im
Hinblick auf eine mögliche Ausdehnung auf andere Straftaten überwachen und
bewerten zu wollen. „Dank dieses Übereinkommens“, betonte hingegen der
zuständige Regionalassessor, „kommt der Tätigkeit der Mediationsstelle in der
Verhandlungsphase noch mehr Bedeutung zu, nicht nur was die Tätigkeit der Friedensrichter
angeht; sondern auch um geringfügigere Strafverfahren schnell und ohne großen
Aufwand zu bereinigen, mit positiven Auswirkungen auf die Betroffenen, die
Gemeinschaft und den sozialen Zusammenhalt.“
Datum: 18.10.2018 |