Die Regionalregierung hat gestern Abend (30. Mai) unter dem Vorsitz
von Präsident Arno Kompatscher die Regelung der Zusatz- und
Ergänzungsvorsorge geändert und damit auch die vom regionalen
Stabilitätsgesetz 2017 eingeführten Neuigkeiten umgesetzt. "Durch diese
Änderungen", erklärt die für Vorsorge zuständige Regionalassessorin
Violetta Plotegher, "wird der Zugang zu den Leistungen vor allem für
Personen in schwierigen Lebenslagen einfacher. Unser Ziel ist es ja, die
Inanspruchnahme der Leistungen für die Familie, die Pflege und die
Kinder möglichst bürgerfreundlich und gerecht zu gestalten."
Die Änderungen betreffen insbesondere die Anhebung des Zuschusses,
mit dem die Region die freiwilligen Beitragszahlungen an das NIFS/INPS
von Personen unterstützt, die wegen der Betreuung und Erziehung ihrer
Kleinkinder bis zum dritten Lebensjahr (oder bis zu drei Jahren nach
einer Adoption) der Arbeit fern bleiben. Dieser wird von 7.000 auf 9.000
Euro erhöht. Im Falle der Anvertrauung von Pflegekindern steht die
Unterstützung für die gesamte Dauer derselben zu. Diese Maßnahme, die in
Südtirol bereits seit einigen Jahren zum Tragen kommt, wird nun auch im
Trentino angewandt.
Was die rentenmäßige Absicherung der Pflegezeiten betrifft, wurden
die Verwaltungsabläufe geändert, um die Verfahren zu beschleunigen. Bei
der Förderung der Zusatzvorsorge werden die Beiträge nun direkt in den
Zusatzrentenfonds der Betroffenen überwiesen. Bisher wurden diese von
Pensplan Centrum AG auf die individuelle Rentenposition zurückgelegt,
aufgewertet und erst zum Zeitpunkt des Rentenantritts in den
Zusatzrentenfonds eingezahlt, bei dem die Empfangsberechtigten
versichert sind.
Nicht mehr nur von „im Haushalt tätigen Personen” ist hingegen
künftig bei der Unterstützung der freiwilligen Beitragszahlungen an das
NISF/INPS die Rede, mit denen der Anspruch auf eine Pflichtrente
erworben wird. Weiterhin anerkannt wird die Betreuung von Kindern oder
pflegebedürftigen Familienangehörigen, wobei die Maßnahme nun auch die
arbeitslosen Personen über 50 Jahren einschließt. Der Beitrag wird
ferner auf bis zu 4.000 Euro angehoben und bis zur Erreichung des
Anspruchs auf die Frührente ausgedehnt.
Angehoben hat die Regionalregierung gestern auch die
Einkommensgrenze, die zur Inanspruchnahme der Leistungen berechtigt: Sie
wurde für einköpfige Haushalte von 20.000 auf 30.000 Euro angehoben und
steigt mit Anzahl der Familienmitglieder.
In ihrer gestrigen Sitzung hat die Regionalregierung zudem die
Richtlinien für die Bewertung der wirtschaftlichen Lage für die
Inanspruchnahme der verschiedenen finanziellen Vorsorgeleistungen
genehmigt: In Südtirol kommt demnach die Einheitliche Einkommens- und
Vermögenserklärung (EEVE) zur Anwendung, im Trentino das
ICEF-Berechnungssystem. Die Änderungen treten Anfang Juli 2017 in Kraft.
Datum: 31.05.2017 |