Nach elfstündigen Verhandlungen war es
gestern am späten Abend so weit: Die Verhandlungsdelegation der Region um
Generalsekretär Alexander Steiner und die Gewerkschaften, welche die fast 400
Verwaltungsangestellten der Justiz in der Region Trentino-Südtirol vertreten,
haben sich auf die Bedingungen des Übergangs des Verwaltungspersonals des
Gerichtswesens zur Region Trentino-Südtirol verständigt.
Von einem wichtigen
Ergebnis sprechen der Präsident der Region, Arno Kompatscher, und sein
Stellvertreter Ugo Rossi: "Nach monatelangen Verhandlungen und Gesprächen
mit den Gewerkschaften und dem Ministerium und vielen Zugeständnissen
unsererseits, ist es gestern Abend zeitgerecht gelungen, diese delikate
Verhandlungsphase abzuschließen."
Dieser Abschluss stellt nach den Worten von Kompatscher und Rossi eine
grundlegende Voraussetzung dar, um die von der Regierung der Region
übertragenen Zuständigkeiten im Bereich des Gerichtswesens wahrnehmen zu
können, mit dem Ziel "das Territorium zu stärken, die Verwaltung effizient
aufzustellen und damit die Arbeit des Gerichtswesens zu unterstützen".
Das gestern
erzielte Ergebnis kann nun, wie von der Durchführungsbestimmung vorgesehen, bis
6. Juni nach Rom übermittelt werden, um das nötige Einvernehmen des
Ministeriums zu erhalten. Bei den Verhandlungen ging es um die Einstufung des
Personals, das sich für den Übergang vom Staat zur Region entscheidet. Dabei
ging es um die Anerkennung der beruflichen Qualifikationen,
Laufbahnentwicklungen und Umschulungen. Dem neuen regionalen
Verwaltungspersonal des Gerichtswesens wurde demnach eine Gehaltserhöhung von
mindestens sieben Prozent ab der neuen definitiven Einstufung mit Jahresbeginn
2018 zugesagt. Da das Personal bereits zum 1. Juli 2017 zur Region übertritt,
wurde für das zweite Halbjahr 2017 für jeden Bediensteten noch eine einmalige
Zulage vorgesehen.
Parallel zu
den Personalverhandlungen gehen die Arbeiten für die Schaffung einer Agentur
zur Unterstützung des Gerichtswesens weiter, in deren Verwaltungsrat auch das
Justizministerium vertreten sein wird, "um eine unabhängige und autonome
Verwaltung dieser unserer neuen Zuständigkeit zu sichern", betonen der
Präsident und der Vize-Präsident der Region, Kompatscher und Rossi.
Am 29.
Dezember 2016 hatte der Ministerrat in Rom mit der Genehmigung der
entsprechenden Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut den Weg frei gemacht
hat für die Übertragung von Befugnissen für die Verwaltungstätigkeit im
Gerichtswesen an die Region beziehungsweise an die Länder Südtirol und
Trentino. Die Durchführungsbestimmung sieht vor, dass mit 2017 die Region
Trentino-Südtirol für die Verwaltungs- und Organisationstätigkeit der
Gerichtsämter einschließlich des Verwaltungspersonals zuständig ist.
Ausgenommen ist das Richterpersonal einschließlich jenes der
Staatsanwaltschaft. Zudem gehen auch die Gerichtssitze, sofern im Besitz
des Staates, kostenlos ins Eigentum der Region beziehungsweise der Länder über.
Datum: 02.06.2017 |